Frage an Volker Brüggenjürgen von bernd r. bezüglich Umwelt
Lieber Herr Brüggenjürgen,
AUSGANSSITUATION: Nachdem sich die (NRW-)Grünen mit Vehemenz und rigoros für die flächendeckende und anlassunabhängige, "Dichtheitsprüfung" einsetzen und infolge dessen auch die aufwendige "Sanierung" selbst geringfügiger Schäden ( siehe DIN 1986-30 und Referenz-Schadensbildkatalog ! ) erzwingen:
FRAGE: ist davon auszugehen, dass Sie / DIE GRÜNEN auch die erzwungene "energetische Sanierung" von Gebäuden befürworten, auch wenn die dort zu realisierenden Energieeinsparziele, sprich Heizkostensenkungen von (je nach Maßnahmenbündel) 40-80%
a) entweder technisch nicht zu erzielen sind (alte Gebäudesubstanz 50-er / 60-er Jahre)
b) diese Energieeinsparungen selbst in 20-30 Jahren nicht ausreichen, die "Investionskosten" (so nennt das (m)ein Energiegutachter) der "Sanierung" (Kellerdecke, obere Geschoßdecke, Gebäudehülle, Dreifachverglasung, moderne Heizungsanlage/Kesselsystem) wieder hereinzuspielen ?
c) Ist zu befürchten bzw. müssen sich die Eigentümer älterer Gebäude (50-er bis 70-er Jahre) darauf einstellen, dass die "energetische Gebäudesanierung" für den Altbestand an Gebäuden schlicht "klimapolitisch konsequent" zur "Grünen Abrissbirne" wird ?
mit freundlichem Gruß
Bernd Rohleder/Verl
Sehr geehrter Herr Rohleder,
anbei ein grünes Statement von einer Kollegin zum Thema Dichtheitsprüfung, der ich mich aber inhaltlich voll anschließen kann:
Das Landeswassergesetz wurde bereits 1995 verabschiedet. Die erste Umsetzungsfrist bis 2005 wurde nicht eingehalten. 2007 wurde mit der Novellierung die Befristung festgelegt. Mit dem Runderlass des MUNLV vom 31.09.2009! wurden die technischen Voraussetzungen für die Dichtheitsprüfung festgelegt. Für die Dichtheitsprüfung war die Druckprüfung vorgesehen. Dies wurde schließlich vom neuen Umweltminister Remmel (Grüne) aufgegriffen und folgerichtig weiter bearbeitet. In 2011 wurden die optische Inspektion mit TV-Kamera und die Wasserstandsfüllprüfung zusätzlich anerkannt.
Frage: Wo ist das Problem? Antwort: 1.Das ein Gesetz nicht eingehalten wird oder sind es 2. Umweltminister die die Umsetzung eines Gesetzes verlangen?!
Ich bin der Auffassung, dass wir unser Grundwasser/Trinkwasser rein erhalten müssen und vor Verunreinigung schützen müssen. Eine Maßnahme hierfür ist die Wartung unserer Abwasserkanäle.
Das Landeswassergesetz von 1995 mit den Novellierungen und Vollzugserlässen ist geeignet die Umsetzung bürgerfreundlich zu regeln.
Einer evt. erzwungenen energetische Sanierung unter den von Ihnen angeführten Punkten a) bis c) würde ich als Landtagsmitglied nicht zustimmem.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Brüggenjürgen