Frage an Volker Blumentritt von Rainer S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Blumentritt,
bezüglich des geplanten "Gesetz(es) zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" habe ich ein paar Fragen an Sie:
Wie beurteilen Sie die Verhältnismäßigkeit der geplanten Zensurmaßnahmen in Bezug zum Grundgesetz Artikel 5 (eine Zensur findet nicht statt) - den Absatz 2 kenne ich?
Insbesondere
- wenn man bedenkt, daß die Sperrliste vom BKA gepflegt werden soll, dessen Mitarbeiter schon mal als agent provocateur agieren und vor Gericht lügen (Quelle: http://annalist.noblogs.org/post/2009/03/26/bka-zeuge-l-gt-schlecht-ber-gef-lschte-akten )
- wenn die Sperrliste keinerlei öffentlichen Kontrolle zugänglich ist
- mit dem Wissen, daß etwa die "Operation Himmel" mit ca. 12.000 des Konsums von Kinderpornographie Verdächtigten ein grandioser Fehlschlag war
- mit dem Wissen, daß es deutlich effizientere Wege mit deutlich weniger "Kollateralschäden" gibt - nachgewiesenermaßen funktioniert das Abschalten einschlägiger Seiten recht gut (Quelle: http://www.carechild.de/news/politik/internetzensur_carechild_versuch_blamiert_deutsche_politiker_566_1.html )
- und am Wichtigsten: mit dem Wissen darum, daß dieses Gesetz den Aufbau einer flächendeckenden Internetzensur ermöglichen soll, und es natürlich kein technisches Problem mehr darstellen wird, die Sperrlisten um beliebige weitere Einträge zu erweitern, etwa auf Wunsch der Musikindustrie (Stichwort Raubkopien), der staatlichen Lotterien (die sich durch Internet-Lotto gefährdet sehen) usw. usf.?
Also zusammengefaßt: Wie stehen Sie zu diesem Gesetzentwurf? Wie werden Sie abstimmen?
mit freundlichen Grüßen,
Rainer Sokoll
PS: Dieselben Fragen gehen ebenso an Ihre Jenaer Kollegen Ramelow und Barth
Sehr geehrter Herr Sokoll,
für Ihren Beitrag vom 22.04.2009 zum Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen danke ich ihnen. Missbrauch von Kindern stellt eine abscheuliche Gewalttat dar. Neben den bisherigen Instrumenten der Strafverfolgung, auf die Herstellung, den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornographie, geht es nun darum neue Möglichkeiten zu finden, um die Kinder besser als bisher, vor sexuell motivierten Übergriffen zu schützen. Denn die Täter finden, gerade durch die Möglichkeit die ihnen das Internet als weltumspannendes Kommunikationsnetz bietet, immer neue Wege ihre kinderpornographischen Inhalte zu verbreiten.
Die Debatten zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet haben verdeutlicht, dass es rechtliche und inhaltlich ungeklärte Fragen gibt. Diese müssen in einem parlamentarischen aber für die Öffentlichkeit transparenten Verfahren, mit großer Sorgfalt erörtert und geklärt werden. Ich halte es durchaus für sinnvoll, schalten sich (wie mit der Online-Petition oder der Kampagne „Löschen statt sperren“ bereits geschehen) auch Fachleute aus dem Bereich Internetkommunikation mit ihrem Wissen, in die politische Diskussion, ein.
Zu ihren Fragen. Das Bundeskriminalamt (BKA) erstellt auf Grundlage des § 184b StGB (sexueller Missbrauch von Kindern) und unter Wahrung des Grundgesetztes vorgeschlagene Sperrlisten. Damit handelt es sich um rechtlich klar definierte Bereiche. Nur (auch außerhalb des Internets) strafbare Inhalte können vom Bundeskriminalamt (BKA) gesperrt werden. Dies bedeutet keine Zensur, sondern die Entfernung strafbarer (und für die Opfer demütigender) Inhalte aus dem Internet.
Zu Recht ist von verschiedenen Seiten darauf hingewiesen worden, dass mögliche Zugangsperren für den versierten Nutzer technisch zu umgehen sind. Hier halte ich vor allem Folgendes für bedeutsam: Derartige Internetzugangsperren sind in anderen europäischen Staaten mit Erfolg eingeführt worden und haben Zugriffe auf Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten oft verhindern können. Dieses Ergebnis wiegt für mich schwerer, als das Argument, dass Internetsperren für technisch versierte User auch zu umgehen seien. Der Gesetzentwurf soll den Zugang im Internet auf kinderpornographische Inhalte, erschweren und verhindern. Der Schutz der Opfer steht im Vordergrund.
Die Sperrungen der Internetseiten sollen nicht als Ersatz für die Strafverfolgung der Täter außerhalb des virtuellen Raumes Internet fungieren, sondern nur eine Maßnahme im Gesamtpaket im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und seine Veröffentlichung im Internet. Wir sind uns einig, dass es für einen effektiven Kampf gegen Kinderpornographie, weitere und überlegte Schritte braucht. Wir als SPD-Fraktion haben dazu Anfang Mai, einen zehn Punkte Plan mit konkreten Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung vorgelegt. Im Weiteren werden wir im Gesetzgebungsverfahren prüfen, an welchen Stellen der geplante Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet in verfahrens- und datenschutzrechtlicher Hinsicht, verbessert werden kann. In der Hoffnung, Ihnen meinen Standpunkt dargelegt und ihre Fragen beantwortet zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Volker Blumentritt