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Frage von Marion W. •

Frage an Volker Blumentritt von Marion W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Blumentritt,

meine Frage :" Warum dürfen Waffenmessen durchgeführt werde?"

Unverständlich ist mir, dass es Waffenmessen gibt, wie die kürzlich in Nürnberg
und Computerspiele verboten werden sollen....Computerspiele töten nicht, aber Waffen.

Das ist nicht nachvollziehbar

Vielen Dank, für die Bantwortung meiner Frage.

Mit freundlichem Gruss

Marion Wendler.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Wendler,

nach dem Amoklauf eines 18-jährigen in einer Schule in Winnenden ist eine erneute öffentliche Debatte über Schusswaffen und Computerspiele entbrannt.

Dinge die verkauft werden können, dürfen auch auf Messen beworben werden. Allein das Produkt „Waffe“ tötet nicht. Ein Gegenstand wird erst in Verbindung mit einer Person, die Gewalt ausübt, zu einer tödlichen Waffe. Die Gewaltbereitschaft einer Person, kann der Gesetzgeber – auch mit Verboten bestimmter Gegenstände – nicht kontrollieren. (Von den ungeklärten verfassungsrechtlichen Zulässigkeitsfragen solcher Verbote abgesehen.) Bei einer Gewalttat wie bspw. einem Amoklauf, handelt es sich um ein gesellschaftliches und komplexes Problem. Unsere Lösungen müssen bei den Kindern und Jugendlichen ansetzen. Zu ihrer Frage. Computerspiele können auf Grundlage des §131 deutsches Strafgesetzbuch (StGB) verboten werden. Dieser Paragraph regelt die Darstellung von Gewalt. Demnach ist es möglich, das Computerspiele (unabhängig ob diese online oder offline gespielt werden) wegen der Darstellung grausamer und menschenverachtender Gewalttätigkeiten beschlagnahmt oder verboten werden. Nach einer Gesetzesinitiative zum Verbot von Killerspielen (im Jahr 2006/ 2007) ist das Gesetz um § 131a, erweitert wurden. Zudem wird Kindern und Jugendlichen der Zugang zu Gewalt darstellenden und verherrlichenden Werken durch das Jugendschutzgesetz (JuSchG) eingeschränkt.
Waffenmessen können verboten werden, dies ist allerdings Sache des jeweiligen Landes (in dem eine Waffenmesse stattfinden soll). Nach den Ereignissen in Erfurt und auch Winnenden sind verschiedentlich Waffenbörsen – z.B. in Dortmund, Leipzig, Berlin, Potsdam und Mannheim – nicht genehmigt wurden. Jedes Bundesland bestimmt selbst, ob rechtliche Beschränkungen dafür sorgen, dass nur Personen mit einer Waffenbesitzkarte und mit Altersbeschränkung Zutritt zu einer Waffenmesse haben.
Gesetzlich ist der Waffenbesitz für Personen unter 21 Jahren nicht erlaubt. Die Altersgrenze ist im April 2003, nach den schrecklichen Ereignissen in Erfurt, auf 21 Jahre angehoben worden. Auch für jugendliche Sportschützen gilt, schießen ist nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen innerhalb der Vereine erlaubt. Waffenbesitz ohne entsprechenden Waffenschein und waffenrechtliche Erlaubnis ist illegal. Trotzdem gibt es allein in Deutschland leider zahlreiche Personen die sich eine Schusswaffe auf illegalem Weg beschafft haben und diese illegal besitzen. Die Frage ist (und bleibt damit) ob sich in Folge weiterer gesetzgeberischer Verbotsmaßnamen der illegale Waffenbesitz verringern würde.

Mir erscheint ein funktionierendes Netzwerk, in dem Kinder und Jugendliche neben Kraft und Halt auch Antworten auf ihre Fragen und Hilfe bei Ängsten und Zweifeln finden, sinnvoller als etwaige Verbote. Kinder und Jugendliche müssen von ihren Eltern, von Pädagogen und ihren Freunden anerkannt und dazu befähigt werden, so stark zu sein, um in den Rollenmustern, wie sie Computerspiele mit der Darstellung gewalttätiger Helden „die bekommen was sie wollen“, keine Vorbilder mehr zu finden. Kinder und Jugendliche dürfen nicht dazu animiert werden Gewalt auch im Alltag als probates Mittel zur Lösung ihrer Probleme anzusehen.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Blumentritt