Frage an Volker Blumentritt von Otto E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Blumentritt,
die Drangsalierungen der politischen Häftlinge der DDR mit ihren Folgen haben ja bekanntlich in den Lebensläufen der Betroffenen heftige Spuren hinterlassen und ihr Leben auch im beruflichen Bereich teilweise erheblich zum Nachteil entwickeln lassen und erst über 17 Jahre später (!) beginnt ein Gerangel um eine angemessene Entschädigung/Anerkennung.
Ich bin nicht persönlich betroffen, aber ein Freund von mir hat nach über 12 Monaten politischer Haft in der DDR zuerst - nach Freikauf (?) durch die BRD - in seiner Wahl (?)Heimat BRD erleben müssen, dass sich die zuständigen Menschen in den Behörden mit seinen berechtigten Ansprüchen nicht angemessen beschäftigen konnten mit Folgen, die bis heute reichen und jetzt erlebt er eben das vorstehend angesprochene "Gerangel". Für ihn entsteht der Eindruck, dass hier - ähnlich wie bei den Zwangsarbeitern des 3. Reiches - eine "biologische Lösung" die Kosten für diese "Fallgruppe" reduzieren helfen soll.
Ich soll hiermit für ihn (er verfügt weder über Technik noch Geld für einen Internet-Anschluss) die Frage stellen, wie lange die angemessene Entscheidung zum 3. SED-Unrechtbereinigungsgesetz noch auf sich warten lassen wird und ob die Leistung auch rückwirkend gezahlt wird.
Ich wäre Ihnen im Namen sicherlich zahlreicher weiterer Betroffener für eine Antwort in Form eines offenen Briefes an dieser Stelle dankbar.
Otto Eigen
Sehr geehrter Herr Eigen,
vielen Dank für Ihre Frage, ich möchte Ihnen gern in Kurzform auf das Problem antworten
Wer bekommt die Opferrente ?
Alle politischen Häftlinge, die länger als sechs Monate inhaftiert waren und nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz rehabilitiert wurden. Ebenso Inhaber einer Bescheinigung nach §10, Abs.4 Häftlingsgesetz, deren Inhaftierung durch die sowjetische Militäradministration der Aufrechterhaltung der kommunistischen Herrschaft in Ostdeutschland diente.
Wo kann ich die Rente beantragen?
Genaue Anschriften sind noch zu erfragen sind noch nicht zu erfragen. Grundsätzlich sind für die strafrechtlich Rehabilitierten die Landesjustizverwaltungen oder von diesen beauftragte Ämter zuständig. Für die Inhaber einer Bescheinigung nach §10, 4 HHG sind es häufig die Sozialämter der Kommunen bzw. Landkreise. Für die neuen Bundesländer führt die unter der www.bmj.bund.de/Rechtsfolgen_der_Deutschen_Einheit/ zu findende Broschüren auf. Da alle Berechtigten auch eine Haftentschädigung bekommen haben müssen, kann man ihnen den Rat geben, sich zunächst an die Stelle zu wenden, von der die Entschädigung gezahlt wurde.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen haben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Blumentritt