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Volker Blumentritt
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Frage von Andreas S. •

Frage an Volker Blumentritt von Andreas S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Blumentritt,

Sie wurden direkt von den Wählerinnen und Wählern des Wahlkreises in den Bundestag gewählt.
In den letzten Wochen fanden auch in "Ihrem" Wahlkreis wiederholt öffentliche Proteste gegen die Einführung der von EX-SPD Chef Müntefering konzipierten Rente mit 67 statt. Meinungsumfragen beweisen, dass eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung diese Pläne klar ablehnt, da es zu einer faktischen Rentenkürzung kommt - oder kennen Sie 66-jährige Dachdecker, Lehrer, Bergleute, bzw. solche, die es in diesem Alter noch sein wollen?
Meine Fragen:
Wie stehen Sie zur beabsichtigten Rente mit 67?
Wieviel ist Ihnen die Meinung der Bürgerinnen und Bürger im Wahlkreis bei dieser Richtungsentscheidung wert?
Gilt hier die von dem Vorsitzenden Ihrer Fraktion erneut eingeforderte Fraktionsdisziplin mehr, als die Meinung vieler Experten und der übergroßen Mehrheit der Betroffenen:
Es gibt kaum berufliche Perspektiven für Leute bis 65 Jahren, geschweige denn bis 67!

Ich hoffe, dass direkt gewählte Abgeordnete sich in besonderem Maße verpflichtet fühlen, eine Politik im Interesse der Mehrheit der Bevölkerung zu befördern. Diese Erwartung wurde mit Ihrer Zustimmung zur sogenannten Gesundheitsreform nicht erfüllt. Umso mehr wird Ihre Abstimmung zur Rente mit 67 zum Gradmesser Ihres Politikverständnisses.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schubert

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schubert,

ich habe aus gesundheitlich bedingten Gründen nicht an der Abstimmung zur Rente mit 67 teilnehmen können.

Aber auch Ihnen kann ich nur antworten, was ich auch an anderen Stellen auf diese Frage sage oder wie auf diesem Weg schreibe

Der Plan Rente mit 67 klingt sicher in manchem Einzelfall erst einmal relativ hart, ist aber gesamtpolitisch betrachtet die einzige Möglichkeit, Rente überhaupt noch finanzierbar machen zu können.

Wird die Rente erst mit 67 in Anspruch genommen, spart das zwei Jahre Rentenzahlungen und bringt – bei weiterhin versicherungspflichtiger Beschäftigung – zwei Jahre längere Beitragszahlungen in die Rentenkasse. Damit soll der Beitragssatzanstieg gedämpft und der Beitragssatz bis 2020 bei 20 Prozent, bis 2030 bei 22 Prozent gehalten werden. Je mehr Arbeitnehmer bis zum 67. Lebensjahr arbeiten, desto besser wird das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern. Dies führt allerdings durch den Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel auch zu stärkeren Rentenerhöhungen – entsprechende Lohnentwicklungen vorausgesetzt.

Die wachsende Lebenserwartung verlängert die Rentenbezugszeit und damit den Wert der gesamten Rentenleistung. Frauen bezogen im Jahr 1981 durchschnittlich über 14,1 Jahre ihre Rente, 2003 waren es bereits 18,8 Jahre; bei Männern entwickelte sich der Rentenbezug im gleichen Zeitraum von im Durchschnitt 11,1 auf 14,8 Jahre. Das bedeutet eine Steigerung um jeweils 25 Prozent oder rund 1,2 Prozent pro Jahr. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge und das Statistische Bundesamt gehen in ihren Prognosen von einer Steigerung der ferneren Lebenserwartung der 60- Jährigen von ca. 1,5 Monaten pro Jahr im Vergleich zum vorhergehenden Jahrgang aus. Bis zur vollen Wirksamkeit der Anhebung des Regelrentenalters im Jahr 2029 bedeutet dies eine durchschnittliche Verlängerung der Lebenserwartung und damit der Rentenbezugszeit um rund 2,7 Jahre. Damit wäre die Anhebung der Regelaltersgrenze um zwei Jahre auf 67, bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rentenzahlungen, mehr als kompensiert.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Blumentritt