Frage an Volker Blumentritt von Thomas M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Blumentritt,
in Bezug auf Ihre Stellungnahme auf JenaPolis zu Ihrem Abstimmungsverhalten beim Zugangserschwerungsgesetz.
Zunächst gestatten Sie mir die etwas dreiste Frage, wie ich es mir vorzustellen habe, wenn ein Abgeordneter einem Gesetz "unter Vorbehalt" zustimmt?
Haben Sie Ihre Vorbehalte in der Sitzung öffentlich geäußert?
Herr Blumentritt, wie bereits andere Personen Ihnen öffentlich - und teilweise bedauerlicherweise etwas rüde - mitgeteilt haben, waren einige Ihrer in Ihrer Stellungsnahme getätigten Aussagen zum Zugangserschwerungsgesetz inhaltlich fehlerhaft.
Zum Beispiel die Aussage: "Das verabschiedete Gesetz macht diese klaren Regeln " - d.h. die Strafbarkeit der Verbreitung von Kinderpornographie - "nun auch für Kommunikationsnetze gültig. "
Das diese und weitere Aussagen offensichtlich falsch sind, wurde Ihnen gewiss bereits mehrfach gezeigt.
Herr Blumentritt, Sie als Mitglied des Stadtrates haben in Ihrer Fraktion neben sich Professoren aus dem Bereich der Informatik sitzen. Insbesondere Prof. Vogel nimmt an den Sitzungen auch tatsächlich teil.
Bitte erläutern Sie mir daher, aus welchen Gründen es Ihnen nicht zumutbar war, mit Ihren Fraktionskollegen im Stadtrat über ein derart wichtiges Gesetz Rücksprache zu halten.
Ist es Ihnen in der Tat nicht mit vertretbarem Aufwand möglich gewesen, sich bei einem Professor der Universität Ihrer eigenen Heimatstadt telefonisch, oder im privaten Gespräch unter Kollegen fachlichen Beistand einzuholen?
Ich möchte sie abschließend höflich bitten, im Nachgang mit einem der vielen Professoren der Fakultät für Informatik zu sprechen, wovon einige mit Ihnen die Bank im Stadtrat teilen.
Ich hoffe das diese Gespräche Ihnen helfen werden, die ungeheure Tragweite Ihrer Entscheidung und die negativen Folgen besser zu verstehen. Vielleicht sind Sie so freundlich uns anschließend Ihre gewonnenen Erkenntnisse hier mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dipl. Inf. Thomas Meyer
Sehr geehrter Herr Dipl. Inf. Meyer,
für Ihren Kommentar vom 14.07. 2009 bei abgeordnetenwatch und Ihren
(inhaltlich ähnlichen) Beitrag bei Jenapolis, danke ich Ihnen.
Meine Zustimmung erfolgte, obgleich ich Bedenken zu Protokoll gab. Diese richten sich gegen die Ausweitung einer entsprechenden Sperrinfrastruktur, die auch zu anderen Zwecken als der Sperrung kinderpornographischer Inhalte genutzt werden könnte. Die Forderungen der Ausweitung, waren aus der Unionsfraktion bekannt geworden. Hierzu erklärte ich bereits verschiedentlich -auch auf Jenapolis-, dass ich einer Ausweitung der Sperrinfrastruktur für andere Zwecke nicht zustimmen werde. Es ist möglich einer Sache „an sich“ zuzustimmen und dabei dennoch bei bestimmten Punkten der Umsetzung Vorbehalte anzumelden.
An dieser Stelle würde ich Sie bitten, meine Aussage(n) genau und vor allem im Original Zusammenhang wiederzugeben. Mein vollständiges Zitat lautet:
„(…) Das Gesetz geht gegen die Beschaffung von kinderpornographischen Inhalten vor. In den vergangenen Jahren ist bereits die Herstellung, Verbreitung und der Besitz von Kinderpornographie unter Strafe gestellt worden. Damit existieren klare Regeln der Strafverfolgung. Das verabschiedete Gesetz macht diese klaren Regeln nun auch für Kommunikationsnetze gültig. (…)“
Paragraph 184b StGB regelt die Ahndung mit Freiheitsstrafe auf die Verbreitung, Erwerb und den Besitz kinderpornographischer Schriften. Paragraph 184d StGB stellt die „Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste“ unter Strafe. Diese Regeln zur Strafverfolgung gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 bis 184g) gelten bereits jahrelang. Diese Gesetze sind Handlungsgrundlage um auch in Kommunikationsnetzen gegen die Verbreitung von Kinderpornographie vorzugehen. Korrekt zitiert ist meine Aussage nicht fehlerhaft.
Fachlichen Beistand habe ich mir (wenn auch für Sie nicht sichtbar) eingeholt. Wo und wann ich mir externen Sachverstand und wissenschaftliche Expertisen einhole, bleibt ausschließlich mir überlassen. Sie können sich sicher sein, dass die SPD-Fraktion ebenfalls wissenschaftliche Experten mit ihrem Wissen zu Rate gezogen hat. Ihre Unterstellung fehlender Informationsbeschaffung meinerseits ist damit hinfällig.
Aus allen meinen bisherigen Stellungnahmen oder Antwortschreiben geht ganz klar hervor, dass im Gesetz der Grundsatz „Löschen vor Sperren“ als innerdeutsche Maßnahme festgehalten ist. Eine Sperre wird nur dann eingerichtet, wenn von Deutschland aus keine Löschung vorgenommen werden kann, weil die Seite von einem ausländischen Server betrieben wird oder die für die Löschung zuständige Behörde nicht ausreichend schnell genug kontaktiert werden kann. Auch das keine personenbezogenen Daten gespeichert werden und das Gesetz bis zum 31. 12. 2012 befristet ist, ist allen Mitteilungen zu entnehmen.
Mein Dank gilt an dieser Stelle all denjenigen, die sich mit mir und dem Thema kritisch, aber dabei auch sachlich auseinander gesetzt und mir wertvolle Anregungen gegeben haben. Ich freue mich hier auf einen weiteren Dialog in persönlichen Gesprächen. Diejenigen bitte ich den folgenden Teil nicht auf sich zu beziehen.
Für alle anderen gilt an dieser Stelle: Zeigen Sie bitte Verständnis dafür, dass ich keine weiteren E-Mails oder Briefe zum Thema „Internetsperren“ bzw. dem „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ beantworten werde. In den letzten Monaten erhielt ich zum Thema unzählige Schreiben von Menschen aus ganz Deutschland. Grundsätzlich begrüße ich jede Diskussion, sehe ich darin ein Stück gelebte gesellschaftliche Teilhabe und den Gebrauch der Grundrechte. Zudem bin ich jederzeit bereit, mich sachlicher Kritik zu stellen. Wenn ich aber zusehen muss, wie einige Schreiber meine Äußerungen aus dem Zusammenhang reißen, diese in verschiedenen Foren zerlegen, unsachgemäß und unzureichend informiert kommentieren und mich in persönlichen Schreiben beleidigen, dann frage ich mich schon, um was es bei der Auseinandersetzung wirklich geht.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Blumentritt