Frage an Volker Blumentritt von Martina G. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Blumentritt,
ich als Betroffene bin zutiefst enttäuscht, über Ihre Entscheidung um das „Versorgungsunrecht“ im Bundestag vom 28.05.2009!
Wie können Sie so rücksichtslos über DDR-Schicksale hinwegurteilen und bestimmen, hängen doch so viele Einzelschicksale dran?!
Sozialstaatssekretär Franz Thönnes (SPD) begründete die ablehnende Haltung der Bundesregierung mit einem bemerkenswerten Argument: „Sonderlösungen für den Osten führten zu Schlechterstellung im Westen!“
Wieso „Sonderlösung“ oder WARUM NICHT?
Unsere damalige staatliche Ballett-Ausbildung [7-jähriges Studium Palucca Schule Dresden] ist in keinster Form vergleichbar mit einer so genannten im Westen.
Und 14 Jahre Bühnenerfahrung an ein und demselben Haus, kann uns Heute auch kaum noch einer nachmachen!
Es werden so viele Steuergelder verschleudert, aber wenn es um Minderheiten geht, geht immer noch etwas rauszuholen resp. vorzuenthalten! Diese Gruppen können sich am wenigsten wehren.
Da steckt nun mal kein Lobbyismus dahinter!
Ein vor Jahren von mir beantragter Bildungsgutschein bei der BfA wurde abgewiesen, obwohl ich als 42-jährige Balletttänzerin logischerweise NICHT mehr in diesem Beruf arbeiten konnte und kann.
Jetzt bin ich 46 Jahre alt!
Soll ich mich aufgeben, weil es einfach keine angemessene Arbeit gibt, von der ich meine Miete und meine Grundbedürfnisse zahlen kann?
Oder soll ich als IHRE Wählerin dieses Deutschland verlassen, auf das ich wirklich nicht mehr stolz sein kann? Und dies nicht nur wegen der verweigerten Rentenansprüche.
Wie gesagt, zu DDR-Zeiten hätte uns eine kleine Tänzerrente zugestanden, die aber 1989/90 einfach von der BRD gestrichen wurde.
Die Rente für ehemalige DDR-Ballett-Mitglieder!!!
Was raten Sie mir Herr Blumentritt?
Ich bin 46 Jahre? Ich bin im besten Alter; will noch viel leisten. ABER……….
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort!
Ganz besonders darauf, warum SIE als Sozialist gegen den Antrag der Linken. gestimmt haben!
Mit freundlichem Gruß
M. Gimpel
Sehr geehrte Frau Gimpel,
mit meiner Stimmabgabe vom 28. Mai 2009 habe ich nicht beabsichtigt über einzelne "DDR-Schicksale hinweg(zu)urteilen". Mein "Nein" im Rahmen der namentlichen Abstimmung zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (2. AAÜG-ÄndG) bedeutet nicht, dass ich die beantragten Sachverhalte für unwichtig halte. Ich halte sie für bedeutend, möchte aber, dass es zu einer schnellstmöglichen Vereinheitlichung des Rentenrechts kommen soll. Eine solche Vereinheitlichung des Rentenrechts (im Rahmen eines Rentenüberleitungsabschlussgesetz) betrifft alle Menschen in den neuen Bundesländern und nicht nur wie beantragt die Altersversorgung einzelner Berufs- oder Personengruppen. Ein Rentenüberleitungsabschlussgesetz bedeutet eine einheitliche Anerkennung aller ostdeutschen Erwerbsbiographien. Das halte für gerechter als einzelne Berufs- bzw. Personengruppen zu benachteiligen oder zu bevorzugen. Die SPD setzt sich für ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West ein.
In der Hoffnung Ihnen mein Abstimmungsverhalten dargelegt zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Volker Blumentritt