Frage an Volker Beck von Erik S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Beck,
im Zusammmenhang mit einer Aussage des Bundesinnenministers haben Sie mehrfach auf unsere Verfassung verwiesen. Allerdings haben wir ein Grundgesetz, das von seinen Vätern von vorne herein nur als Provisorium angelegt war, und noch keine Verfassung. Diese Unterscheidung und der Hinweis auf die Vorläufigkeit finden sich im Art. 146.
Wie stehen Sie persönlich, bzw. die GRÜNEN als Partei zur Umsetzung des Art. 146 GG? Die Wiedervereinigung ist vollzogen, warum lässt man uns (das Volk) nicht über eine Verfassung abstimmen?
Mit freundlichen Grüßen
Erik Stephan
Sehr geehrter Herr Stephan,
die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland heißt Grundgesetz. Allerdings war ursprünglich das Grundgesetz nicht als dauerhafte Verfassung ausgelegt. Daher wurde die Verfassung nicht als solche bezeichnet. Sie wurde im Auftrag der Besatzungsmächten nach dem 2. Weltkrieg ausgearbeitet. Zu diesem Grundgesetz wurde das Volk nicht befragt, es gab kein Referendum, keine Volksabstimmung zu unserer Verfassung. Bei der Entstehung des Grundgesetzes wurde jedoch die Möglichkeit erhalten, dass das Grundgesetz von einer durch eine Volksabstimmung legitimierten Verfassung abgelöst werden könnte. Darauf
zielt der Artikel 146 GG.
Mit der Wiedervereinigung wurde dann aber folgendes in der Präambel des
Grundgesetzes festgehalten: "Die Deutschen in den Ländern haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“
Damit verlor das Grundgesetz seinen provisorischen Charakter. Und somit hat auch Artikel 146 GG nicht mehr die Bedeutung, die er noch vor der Wiedervereinigung hatte. Zwar ist laut Artikel 146 GG eine Ablösung möglich, allerdings ist diese Ablösung nicht als eine Aufforderung zu verstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Team Volker Beck