(...) Leider ist es praktisch nicht möglich, Gesetze zu schaffen, die für jeden Laien verständlich sind. Dies fängt ja offenbar bereits mit unserer Verfassung an. Für die Auslegung und Überprüfung unserer Gesetze gibt es daher Juristen und Gerichte. (...)
(...) Dies heißt mit anderen Worten: Sollte von dem entsprechenden Gefangenen eine sGefangenenfahr für sein eigenes Leben oder das anderer Gefangener oder Dritter ausgehen, tritt sein Recht auf einen unüberwachten Haftraum zurück. (...)
(...) Die Gesetzestechnik ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht zu beanstanden. Es kommt ausschließlich auf den Inhalt der Besonderheiten für den Jugendstrafvollzug an. Dies wurde im Rahmen der bereits durchgeführten Expertenanhörung von den hier vor dem Rechtsausschuss angehörten Experten bestätigt. (...)
Sehr geehrter Herr Saß,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Hinsichtlich meiner Antwort hierauf verweise ich auf die von Herrn Reinert, mit der ich voll und ganz übereinstimme.
Mit freundlichen Grüßen
Viviane Spethmann
Sehr geehrter Herr Sauerbeck,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich verweise zu diesem Thema auf die Antwort von Herrn Bernd Reinert, mit deren Inhalt ich voll und ganz übereinstimme.
Mit freundlichen Grüßen
Viviane Spethmann
Sehr geehrter Herr Reth,
vielen Dank für Ihre e-mail. Für die Beantwortung von Fragen zum Staatskirchenvertrag
ist der Abgeordnete Herr Wolfgang Beuß zuständig.
Mit freundlichen Grüßen
Viviane Spethmann