Der Europäische Gerichtshof stellte 2019 in einem Urteil fest, dass die Deutsche Staatsanwalt nicht unabhängig von der Politik ist. Das stand in der Kritik. Wie denken Sie darüber?
Sehr geehrter Herr Welsh,
laut EuGH mit Urteilen vom 27.05.2019 (Az.: C-508/18, C-82/19 und C-509/18).
Es gab damals von verschiedener Seite Kritik, sowie die Forderung, diese Abhängigkeit zu beenden.
„Die Entscheidung des EuGH bestätigt die Ansicht von Transparency Deutschland, dass die deutschen Staatsanwaltschaften nicht dem Leitbild einer europäischen Staatsanwaltschaft entsprechen. Die bestehende Möglichkeit einer Einflussnahme seitens der Exekutive schadet dem nationalen und internationalen Ansehen der deutschen Strafrechtspflege und untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat. ... Das ministerielle, politische Weisungsrecht ist anachronistisch. Die Bundesregierung muss ihren internationalen Verpflichtungen nachkommen und die Eingriffsbefugnis der Politik auf die Justiz beseitigen.“
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich begrüße ausdrücklich das Urteil des EuGH in dieser Angelegenheit, welche in der Sache ein positives Beispiel des normgebenden Charakters von EU-Gesetzgebung darstellt, wenngleich die (nicht mehr existente) Form des Rahmenbeschlusses aufgrund mangelnder Einbindung des Europäischen Parlaments große demokratische Defizite aufweist.
Die Unabhängigkeit von Staatsanwaltschaften gegenüber politischer Einflussnahme ist maßgeblich für die ethisch saubere Funktionfähigkeit eines Rechtstaates. Die von Bundesjustizminister Buschmann angedachten Reformen des Weisungsrechts gehen nicht weit genug; es muss vollständig abgeschafft werden, um den europäischen und internationalen Standards zu genügen.
Gleichzeitig bedarf es gewisser peer-Kontrollmechanismen innerhalb der Justiz-Gemeinschaft, um für die Zukunft ungerechtfertigte, politisch motivierte "Lawfare"-Kampagnen gegen gewählte Politiker:innen und Regierungen, wie wir sie seit einigen Jahren insbesondere in Lateinamerika beobachten, ausschließen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Vincent Welsch