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Antwort von Vincent Streichhahn
DIE LINKE
• 10.09.2011

(...) Betriebsbedingte Kündigungen konnten aber verhindert werden, weil die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes selber mit dem Anwendungsvertrag von 2003 einen wichtigen Solidarbeitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze und zur Konsolidierung des Berliner Haushalts geleistet haben. Doch die Grenze der Belastbarkeit des Öffentlichen Dienstes ist erreicht.Deshalb hat der Senat 2010 mit den Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes vereinbart, dass die Beschäftigten in den nächsten fünf Jahren wieder die gleichen Löhne und Gehälter bekommen, die im Bundesdurchschnitt üblich sind. Berlin wird die Tarifabschlüsse der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) künftig automatisch übernehmen und hat beantragt, wieder in die Tarifgemeinschaft der Länder aufgenommen zu werden. (...)

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