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Frage von Tino J. •

Frage an Vincent Streichhahn von Tino J. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Streichhahn,

zum 1.8.2011 erfolgte bei den Berliner Beamtinnen und Beamten eine Besoldungsanpassung um 2 % aufgrund des Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für Berlin 2010/2011 v. 8.7.2010. Im Unterschied zu den Tarifbeschäftigten (hier: Angleichung an das Tarifniveau der anderen Bundesländer auf 100 % spätestens zum Ende des Jahres 2017 gem. Angleichungstarifvertrag Land Berlin) fehlt es allerdings bei den Beamtinnen und Beamten an einer verbindlichen Perspektive für die zukünftige Einkommensentwicklung. Eine gesetzliche Anpassung wird vom jetzigen Senat abgelehnt. Berlin stellt bereits heute das Schlusslicht in der Besoldung im Vergleich zu den anderen Bundesländern und zum Bund dar. Da diese in Zukunft weitere Besoldungserhöhungen vornehmen werden, wird der Abstand zu Berlin weiter zementiert werden.

Wie stehen Sie dazu?

Werden Sie sich in Ihrer Partei und als Volksvertreterin in dem neu zu wählenden Parlament für eine dem Tarifabschluss im öffentlichen Dienst des Landes Berlin vergleichbare Perspektive im Bereich der Beamtinnen und Beamten einsetzen?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Jachmann,

wir brauchen den Öffentlichen Dienst und seine Beschäftigten, und wir brauchen »Gute Arbeit« im Öffentlichen Dienst. Denn nur wer zufrieden ist mit seiner Arbeit und auch angemessen bezahlt wird, kann »Gute Arbeit« leisten für die Berlinerinnen und Berliner.Seit der Vereinigung Berlins ist das Personal im Öffentlichen Dienst kontinuierlich abgebaut worden. Das war unvermeidlich, weil durch die Zusammenlegung von ehemals zwei großen öffentlichen Verwaltungen viele Stellen doppelt besetzt waren. Betriebsbedingte Kündigungen konnten aber verhindert werden, weil die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes selber mit dem Anwendungsvertrag von 2003 einen wichtigen Solidarbeitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze und zur Konsolidierung des Berliner Haushalts geleistet haben. Doch die Grenze der Belastbarkeit des Öffentlichen Dienstes ist erreicht.Deshalb hat der Senat 2010 mit den Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes vereinbart, dass die Beschäftigten in den nächsten fünf Jahren wieder die gleichen Löhne und Gehälter bekommen, die im Bundesdurchschnitt üblich sind. Berlin wird die Tarifabschlüsse der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) künftig automatisch übernehmen und hat beantragt, wieder in die Tarifgemeinschaft der Länder aufgenommen zu werden.

Mit freundlichen Grüßen ihr Direktkandidat der LINKEN

Vincent Streichhahn