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Verena Örenbas
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Frage von Claus L. •

Wieso wurden die jährlichen Kosten für Intelligente Messsyteme (smartmeter) exorbitant erhöht? Die gesetzten Preisobergrenzen erscheinen willkürlich

Wir haben 2023 eine 15,17 kWp PV Anlage installiert. Noch 2024 kostete das intelligente Messystem, dass der Netzbetreiber zur Abrechnung verwendet uns 50 Euro im Jahr.

Mit dem neuen "Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur

Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen" werden uns zukünftig 110 Euro/a berechnet, also mehr als das doppelte.

Kritikpunkte:

a) Das EEG sollte für 20 Jahre Planungssicherheit für die Investition liefern. Mit dieser Änderung amortisiert sich die Investition plötzlich Jahre später

b) Die eingebauten iMSys Geräte sind immer gleich. Es ist also nicht nachzuvollziehen, warum jemand mit 7kWp andere Kosten zahlen soll als jemand mit 15,1 oder 25,1 kWP?

c) Die großhandelspreise für die Smartmeter, die die Energieversorger zahlen, liegen unter 10 Euro. Wieso werden dem Hausbesitzer jährliche Kosten berechnet, die in keiner Relation dazu stehen?

Vielen Dank.

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Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und die berechtigten Fragen zur Kostensteigerung der intelligenten Messsysteme (iMSys). Ihre Beobachtung, dass die jährlichen Kosten von 50 Euro auf 110 Euro gestiegen sind, ist nachvollziehbar und sorgt zu Recht für Unmut.

Laut der Bundesnetzagentur gelten seit 2024 folgende Preisobergrenzen für intelligente Messsysteme:

  • Stromverbrauch bis 10.000 kWh/Jahr: 20 €/Jahr
  • Stromverbrauch über 10.000 bis 20.000 kWh/Jahr: 50 €/Jahr
  • Photovoltaik-Anlage bis 15 kWp: 20 €/Jahr
  • Photovoltaik-Anlage über 15 kWp bis 25 kWp: 50 €/Jahr

Ihre Anlage mit 15,17 kWp fällt also in die Kategorie über 15 kW bis 25 kW, wodurch die Preisobergrenze eigentlich bei 50 € jährlich liegen sollte. Dass Ihnen 110 € in Rechnung gestellt werden, überschreitet diesen Wert deutlich und sollte mit dem Messstellenbetreiber hinterfragt werden. 

Laut dem BMWK lagen die bisherigen Preisobergrenzen unterhalb der Grenzkosten selbst der effizientesten Messstellenbetreiber. Es wurde argumentiert, dass eine verpflichtende Installation von Smart Metern zu diesen Preisen wirtschaftlich nicht tragfähig gewesen wäre und erhebliche Verluste verursacht hätte.

Ich sehe die Notwendigkeit, dass Messstellenbetreiber kostendeckend arbeiten können. Gleichzeitig muss aber sichergestellt werden, dass diese Anpassungen nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung für Verbraucher führen. 

Ich setze mich für eine Energiewende ein, die Bürgerinnen und Bürger nicht zusätzlich belastet, sondern unterstützt. Dafür braucht es:

Verlässliche Rahmenbedingungen für PV-Investoren – keine plötzlichen Kostensprünge, die die Amortisation verlängern.
Faire und nachvollziehbare Preisgestaltung 
Transparente Kostenkontrolle – Verbraucher haben ein Recht darauf zu wissen, wofür sie zahlen.
Effizienzgewinne an Verbraucher weitergeben – wenn durch Digitalisierung Kostensenkungen möglich sind, müssen diese auch die Nutzer erreichen.

Die Energiewende darf kein Kostentreiber für Eigenheimbesitzer werden, sondern muss sozial gerecht gestaltet sein. Ich werde mich auf politischer Ebene dafür einsetzen, dass Preissteigerungen wie diese hinterfragt und überprüft werden.

Vielen Dank, dass Sie dieses wichtige Thema ansprechen. Ich stehe Ihnen jederzeit für weitere Fragen oder Anregungen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Verena Örenbas