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Frage von Tobias F. •

Frage an Verena Hartmann von Tobias F. bezüglich Jugend

Geehrte Frau Hartmann,

Ich habe mir den Artikel, zum Thema Jugendschutz von der besorgten Mutter, und Ihre Antwort durchgelesen. Als erstes frage ich mich jedoch, ob überhaupt eine von Ihnen weiß, wofür der Jugendschutz zuständig ist. Denn die Aufgaben des Jugendschutz beinhaltet, eine Freigabe für Videospiele zu geben, welche drauf basiert wie Kinder im besagten Alter dieses Spiel verarbeiten können. Dies bedeutet, dass der Jugendschutz der Meinung ist, dass Kinder ab 12 Jahren in der Lage sind, das besagte Spiel verstehen zu können und dessen Inhalt verarbeiten können.

Basierend auf diesem Fakt, muss ich sagen, dass ich die Kritik an dieser Stelle nicht verstehe. Da ich der Meinung bin, dass Kinder ab 12 Jahren durchaus dazu in der Lage sind, zumal sie bereits Sexualkunde im Unterricht gehabt haben sollten.

Ob man nun der Meinung ist, seinem Kind so etwas noch nicht zeigen zu wollen, liegt einzig und allein im Aufgabenbereich der Eltern und in der vorhandenen Fürsorgepflicht. Oder verbietet es die FSK, seinem Kind ein Spiel vorzuenthalten?

Desweiteren frage ich mich, wie Sie dazu kommen zu implizieren, dass Videospielen kein Hobby sei, wieso Sie andeuten, dass es eher negativ für die Entwicklung sei und welche Vorraussetzungen sie vorweisen können um solche Aussagen treffen zu können?

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Antwort ausstehend von Verena Hartmann
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