
(...) Generell ist die Forderung nach geschlossener Unterbringung für Jugendliche nicht vertretbar und deshalb zurückzuweisen. Kinder- und Jugendhilfe hat in erster Linie den Auftrag Betroffene zu unterstützen und zu fördern. Jugendhilfe hat nicht den Auftrag Freiheit zu entziehen, was einer Verwahrung von Jugendlichen gleichkommt. (...)