Frage an Verena Häggberg von Peter - Alexander von der M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Nach welcher gesetzlichen Grundlage meinen Sie ein Erziehungsgeld für das Land Hamburg umsetzen zu können aus der Opposition und welche Behörde soll das auszahlen ?
Sehr geehrter Herr von der Marwitz,
das Erziehungsgehalt ist natürlich in erster Linie ein Bundesthema. Das EZG erfüllt den Anspruch des Grundgesetzes Art 6.2: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht..." Erst eine finazielle Absicherung versetzt Eltern in die Lage dazu. Hier in Hamburg geht es hauptsächlich darum, das Thema als solches bekannt zu machen und Familien grundsätzlich zu stärken. Das kann man auch in der Opposition. Eine Behörde, die das auszahlt, dürfte nicht das eigentliche Problem sein (Bezirksamt, Arbeitsamt...).
Ich persönlich könnte mir darüber hinaus auch eine Kombination mit dem bedingungslosen Grundeinkommen vorstellen. Das EZG ist ja ein Lohn für Arbeit, also nicht bedingungslos. Das BGE sichert die Existenz des Menschen unabhängig von geleisteter Arbeit ab. Das ist aber nicht ÖDP Programmatik.
Herzlichst Verena Häggberg