Frage an Vera Lengsfeld von Carsten N. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Lengsfeld,
gerne möchte ich Ihnen eine Frage in Ihrer Eigenschaft als erfahrene Bürgerrechtlerin stellen: Halten Sie die Nichtzulassung der Partei von Frau Gabriele Pauli zur Bundestagswahl für rechtmäßig bzw. verhältnismäßig? Und wenn nein: Welche konkreten Schritte werden Sie unternehmen oder haben Sie unternommen, um
a) eine Überprüfung des Beschlusses des Bundeswahlleiters zu erwirken und
b) die Möglichkeit zu schaffen, gegen einen Beschluss des Bundeswahlleiters VOR der Bundestagswahl wirksame Rechtsmittel einzulegen?
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Niemann
Sehr geehrter Herr Niemann,
wenn ich richtig informiert bin, ist die Partei wegen einer fehlenden Unterschrift von der Wahl ausgeschlossen worden. Wer die formalen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann nicht erwarten, dass er Sonderkonditionen bekommt.
Das hat nichts mit verweigerten Bürgerrechten zu tun, sondern mit der Einhaltung von Regeln, ohne die Demokratie nicht funktionieren kann.