Frage an Valerie Wilms von Timo B. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Wilms,
ich wende mich als Radfahrer an Sie als Mitglied im Ausschuss für Verkehr. Offenbar soll in der September-Sitzung des Bundesrats beschlossen werden, den §45(9) der StVO aufzuheben. Wie Sie sicher wissen bestehen in Hamburg, Wedel vielfach irreguläre Radwege mit Benutzungspflicht, obwohl häufig die Benutzungspflicht weder notwendig noch der Radweg angemessen ausgebaut ist.
Regelmäßig beklagen Radfahrer solche Radwegebenutzungspflichten (RWBP) vor Verwaltungsgerichten -- und berufen sich dabei auf die Tatsache, dass eine RWBP eine Verkehrsbeschränkung ist und diese nach §45(9) nicht einfach so erlaubt ist. Wenn sie zukünftig nun doch erlaubt ist, sollen dann Radfahrer zukünftig verrückte Radwege benutzen müssen? Hat wieder mal keiner an Radfahrer gedacht, als der "fließende Verkehr" genannt wurde und wird die Neuregelung nicht viel mehr dafür verwendet werden, Radfahrer gegenüber Autofahrern "auf Augenhöhe" durch die Straßen(auto)verkehrsbehörden (aber regelmäßig nicht die Verwaltungsgerichte) zu benachteiligen?
Mit freundlichem Gruß,
Timo Baumann
Sehr geehrter Herr Baumann,
am heutigen Freitag sind Anträge zur Straßenverkehrsordnung auf der Tagesordnung des Bundesrats. In den auch auf der Homepage des Bundesrates einsehbaren Unterlagen geht es nicht um eine Streichung des §45(9), sondern um eine Änderung (siehe u.a.: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0301-0400/332-16.pdf?__blob=publicationFile&v=1 )
Thema sind Tempo 30 vor Schulen, Kitas etc. und die Möglichkeit für Eltern, ihre Kinder mit dem Rad auf Gehwegen zu begleiten. Eine Ausweitung der Radwegbenutzungspflicht ist also nicht zu befürchten.
Wie über die Änderungen im Bundesrat abgestimmt wird, weiß ich heute noch nicht.
Zur Situation in Wedel: Meiner Kenntnis nach sind die meisten Radwege in Wedel nicht mehr benutzungspflichtig. In der jüngsten Zeit ist beim Neubau von Straßen in Wedel konsequent auf die Schaffung von Schutzstreifen für Radfahrer auf der Straße gesetzt worden (Bsp. Feldstr). In der Bahnhofstr. wurde nachträglich auch ein Schutzstreifen auf der Fahrbahn markiert.
Für die grünen Vertreter im Bundesrat hat die Förderung des Radverkehrs wie auch in der Bundestagsfraktion und der Grünen vor Ort eine hohe Priorität. Wenn Sie konkrete Beispiele für Fahrradwege in Wedel haben, die weiterhin benutzungspflichtig sind, obwohl dies weder sinnvoll noch angemessen erscheint, können Sie mir gerne einen Hinweis geben, am besten direkt ans Wahlkreisbüro. Sie erreichen es unter valerie.wilms.wk@bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Valerie Wilms