Frage an Valerie Wilms von Sebastian L. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrte Frau Wilms,
sind Sie und Ihre Partei für oder gegen die Abkommen CETA + TTIP ? Wie können Sie sicherstellen, dass, im Falle eines Abschlusses, der Schutz der Verbraucher in Deutschland / Europa nicht geschmälert wird ? Wie verhindern Sie, dass bei zukünftigen politischen Entscheidungen nicht der Steuerzahler für Fehlentscheidungen gerade stehen muss? (Stichwort Investitionsschutz, Haftungsausschluss)
Über eine Antwort freut sich, mit freundlichem Gruß,
Sebastian Lindemann
Sehr geehrter Herr Lindemann,
grundsätzlich bin ich für die Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit mit verbindlichen Abkommen. Die EU und Deutschland dürfen dabei aber nur Vereinbarungen eingehen, die neben wirtschaftlichen Vorteilen den Verbraucher- und Umweltschutz verbessern und soziale und Freiheits-Standards sichern. Nach allem, was aus den geheimen Verhandlungen bekannt geworden ist, droht hier aber im Gegenteil ein Aufweichen über Jahre erkämpfter Standards. Daher haben wir Grüne bereits vor der Mandatserteilung an die EU-Kommission im Juni 2013 klare Kriterien und Mindestanforderungen an das Verhandlungsmandat formuliert, ohne deren Erfüllung ein Abkommen nicht realisiert werden darf. Insbesondere die bestehenden EU-Standards im Bereich der Produktsicherheit, des Umweltschutzes, des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes und des Tierschutzes sowie der Arbeits- und Sozialstandards müssen unter allen Umständen erhalten bleiben. Das europäische Vorsorgeprinzip darf nicht ausgehebelt werden.
Die im Vergleich zu den USA weiterreichenden europäischen und deutschen Regelungen im Bereich Gentechnik und Chemikalienrecht sind für uns Grüne nicht verhandelbar. Bestehende Rückverfolgbarkeits- und Kennzeichnungsregelungen müssen weiterhin Bestand haben und die jeweils höherwertigen Standards des Partnerlandes sollen als Untergrenze übernommen bzw. anerkannt werden.
Ich bin dafür den Agrar- und Lebensmittelsektor aus TTIP auszuklammern und bei Bedarf in einem getrennten Verfahren zu verhandeln. Denn sonst könnten in der finalen Verhandlungsphase Zugeständnisse der USA z.B. im Automobilbereich allzu leicht durch Zugeständnisse der EU z.B. bei Gentechnik, Klon- und Hormonfleisch erkauft werden. Solch faule Kompromisse zu Lasten der europäischen Landwirtschaft und der Verbraucherinnen und Verbraucher darf es nicht geben.
Die geplanten Verhandlungen zum Investitionsschutz sind bedenklich. Ich lehne es ab, Regelungen zu Investoren-Staat-Schiedsgerichtsverfahren in das Abkommen aufzunehmen. Das Niveau des Rechts- und Investitionsschutzes in der EU und in den USA ist heute schon durch die vorhandene unabhängige Gerichtsbarkeit ausreichend hoch.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Valerie Wilms