Frage an Valerie Wilms von Detlef K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Wilms,
mir bereitet die angekündigte Abschaffung des Familiensplittings doch sehr große Sorgen. Ich bin Polizeibeamter und meine Ehefrau ist durch eine MS-Erkrankung Frührenterin mit einer sehr kleinen Rente. Zudem sind wir leider kinderlos. Wenn die rot-grünen Pläne hier greifen, werde ich mit existentiellen Einbußen zu rechnen haben. Können Sie meine Befürchtungen in diesem Punkt entkräften.
Sehr geehrter Herr Kappe,
die Reform des Ehegattensplittings ist notwendig, um nicht nur ein Lebensmodell in unserer heutigen vielfältigen Gesellschaft zu fördern. Die Reform des Ehegattensplittings kann dabei nur sozial verträglich erfolgen. Dazu gehört für mich selbstverständlich, dass krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit oder Frühverrentung eines Partners berücksichtigt werden müssen. Es besteht dabei keine Frage, dass die Umgestaltung des Ehegattensplittings eine sehr tiefgreifende Reform ist, die gut überlegt und im möglichst breiten Konsens erfolgen soll - und nicht von heute auf morgen, sondern schrittweise.
Die Grünen wollen zunächst ein hoher Splittingvorteil erhalten. Unser Modell hat einen Grundfreibetrag von 4.500 Euro vorgesehen. Zusätzlich zum übertragbaren Grundfreibetrag, soll ein weiterer Splittingvorteil von 1.500 Euro bei der Einkommensteuer und 200 Euro beim Solidaritätszuschlag, also insgesamt 1.700 Euro erhalten bleiben. So ergibt sich insgesamt ein Splittingvorteil von bis zu 6.200 Euro, der beim Alleinverdiener-Fall im grünen Modell zunächst erhalten bleibt. Zum Vergleich: der durchschnittliche Splittingvorteil in Deutschland liegt derzeit bei 1.100 Euro. Auch bei Alleinverdiener-Ehen und -Partnerschaften soll nach dem Modell nur eine Minderheit höhere Steuern zahlen. Selbst bei einer Alleinverdiener-Ehe ohne Kinder tritt eine steuerliche Mehrbelastung erst bei einem Bruttohaushaltseinkommen von rd. 62.000 Euro ein. Das betrifft nur etwa 15 Prozent der Alleinverdiener-Ehen und -Partnerschaften ohne Kinder.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiter helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Valerie Wilms