Frage an Valerie Wilms von Alex B. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Dr. Wilms,
in Quickborn sollen neue Riesenmasten für eine Hochspannungstrasse gebaut werden. Aus gesetzlichen Gründen muss diese um ein Naturschutzgebiet herumgeführt, soll aber quer über ein Schulzentrum gebaut werden: http://www.quickborn-gegen-riesenmasten.de/
Was halten Sie davon?
Herzliche Grüße, Alex Burner
Sehr geehrter Herr Burner,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die von Ihnen angesprochene Hochspannungstrasse verläuft zwischen Hamburg/Nord und Dollern. Es handelt sich dabei um eine bestehende Trasse. Diese wird von 220kV auf 380kV ertüchtigt. Damit wird die im Zuge der Energiewende dringend benötigte Übertragungskapazität erhöht.
Der Vorhabensträger – hier die Firma TenneT – ist zunächst von Gesetzes wegen verpflichtet, den Ausbau auf der vorhandenen Trasse vorzunehmen. Mit der Erhöhung der Übertragungsspannung geht eine Erhöhung der elektromagnetischen Belastung einher. Auch wenn die vom Gesetzgeber vorgegebene Grenzwerte eingehalten werden, nehme ich die Sorgen der betroffenen Bürger und Bürgerinnen sehr ernst. Insbesondere die Sorgen der Eltern, deren Schüler das Schulzentrum Süd besuchen.
Eine Entlastung sehe ich in einer Verlegung des Trassenverlaufes. Eine Verschwenkung ist durchaus auch im Rahmen des laufenden Planfeststellungverfahrens möglich. Wie es gehen kann, haben auch andere Kommunen, z.B. Kummerfeld, gezeigt. Mit einer Veränderung des Verlaufs der Trasse wird es jedoch andere Betroffene geben. Hierbei muss nicht nur zwischen den „alten“ und den „neuen“ Betroffenen abgewogen werden. Unabdingbar ist die Zustimmung der Grundeigentümer, die Masten auf ihren Grundstücken aufzustellen. Dabei muss behutsam das Gespräch gesucht und viel Überzeugungsarbeit geleistet werden.
Ich beschäftige mich mit der Situation in Quickborn seit der Gründung Bürgerinitiativen und kenne die örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten gut. Ein Trassenverlauf über oder durch Naturschutzgebiet führt nicht automatisch zur Entlastung der Schule. Für das Naturschutzgebiet ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie legt den Mindestabstand der Masten von dem Naturschutzgebiet fest. Für eine Verringerung der Strahlenbelastung wäre ich bereit, einen geringfügigen und gut abgewogenen Eingriff in das Naturschutzgebiet zu akzeptieren.
Mit freundlichen Grüßen
Valerie Wilms