Frage an Valerie Wilms von Dr. Guntram S. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Dr. Wilms,
aus meiner Sicht wird in Jugendämtern das Thema "Umgang der Kinder mit dem auswärts lebenden Elternteil" meiner Auffassung nach nicht im Sinne der Kinder angegangen, sondern im Interesse vor allem einer Vertuschung des längst bekannten Verhaltens in Familienrechtsverfahren " gelöst, wenn es sich beim betreuenden Elternteil um die Mutter handelt.
Wie stehen Sie zu der "französischen Lösung" Umgangsboykott/-hintertreibung als eigenen Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen?
Wie wollen Sie als GRÜNE dafür sorgen, dass Kinder im Kreis Pinneberg ihren Vater auch nach einer Scheidung und auch bei massiver Einflussnahme der Kindesmutter weiterhin unbeschwert sehen können?
Haben die "grossen" Parteien die Kinder in ihren Bedürfnissen seit der Familienrechtsreform 1977 allein gelassen?
Sehr geehrter Herr Dr. Sass,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Für uns Grüne steht bei allen Fragen der Familienpolitik das Wohl der Kinder im Vordergrund. Kinder haben ein eigenständiges Recht auf Erziehung, Förderung und Entwicklung zu einer selbstbestimmten und verantwortungsfähigen Persönlichkeit. Wir wollen dafür ein klares Signal setzen durch Einbindung der Kinderrechte ins Grundgesetz.
Das Wohl der Kinder erfordert die Teilhabe beider Elternteile an der Erziehung, so wie es die aktuelle gesetzliche Regelung im Familienrecht mit dem gemeinsamen Sorgerecht auch bei einer Trennung/Scheidung vorsehen.
Dies ist am einfachsten zu regeln, wenn die Eltern bei einer Trennung friedlich miteinander umgehen. Gerade persönliche Verletzungen sollten möglichst vermieden werden. Hierzu empfiehlt sich die Nutzung professioneller Hilfe durch MediatorInnen. Strafrechtliche Maßnahmen sollten dabei nicht im Vordergrund stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Valerie Wilms