Guten Tag. Bei dieser Wasserknappheit frage ich mich, warum man die Brunnenbesitzer nicht auch regulär für das entnommene Wasser zahlen lassen kann.
Immerhin sind die Brunnenbesitzer auch zum großen Teil mit verantwortlich dafür, dass die Pegel von Oberflächenwasser, Grundwasser und der Flüsse sinken. Außerdem ist es eine Sache der Fairness, wenn Alle für ihr entnommenes Wasser zahlen.
Sehr geehrter Herr H.,
das Thema Wasser hat auch für unsere sächsische Regierungsbeteiligung einen hohen Stellenwert. Im April hat das Sächsische Ministerium für Energie, Klima, Umwelt und Landwirtschaft die Grundsatzkonzeption Wasser 2030 vorgelegt (https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/38631), die die zukünftige Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Wasserversorgung zum Thema hat.
Konkret zum Thema Wasserentnahmeabgabe gibt es auch eine aktuelle Entwicklung im Zuge der Haushaltsverhandlungen. Im Haushaltsbegleitgesetz soll das Wassergesetz angepasst werden und damit die Wasserentnahmeabgabe reformiert werden (siehe https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/38631, PDF-S. 8 ff., Artikel 12). Kern der Reform ist eine Anpassung der Abgabesätze sowie der Ausnahmeregelungen. Insbesondere Bergbaubetriebe müssen dann für die Wasserentnahme bezahlen. Im aktuellen Entwurf bleibt der Schwellwert von 2000m³ pro Jahr jedoch bestehen. Für größere Entnahmen des Grundwassers wird jedoch ein -relativ gesehen- deutlich höherer Satz fällig. Zur Einordnung: bei jährlich 2000 m³ Grundwasserentnahme würden 112 € Wasserentnahmeabgabe anfallen. Vor diesem Hintergrund ist die Absenkung des Grenzwertes vermutlich wirtschaftlich nicht sinnvoll. Die Details der Reform können sich im Zuge der Haushaltsverhandlungen grundsätzlich noch ändern.
Die große Bedeutung des Themas Wasserbewirtschaftung steht außer Frage. Deshalb setzen uns für eine sachgemäße und verusachungsgerechte Wasserentnahmeabgabenstruktur ein. Der Fokus liegt dabei auf den Ausnahmeprivilegien, die derzeit der Bergbau genießt. Die dort beanspruchten Wassermengen sind auch ungleich höher als die der privaten Brunnenbewirtschaftung. Eine Belastung unterhalb des aktuellen Grenzwertes ist aus Sicht des notwendigen bürokratischen Aufwandes vermutlich nicht sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Valentin Lippmann