Frage an Valentin Lippmann von Mirko S. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Lippmann,
Sachsen ist das einzige Land ohne Nachrüstfrist für Brandmelder in Bestandsbauten. Es besteht kein Zweifel, dass Brandmelder Leben retten und Altbauten brandschutztechnisch sensibel sind. Im Koalitionsvertrag ist eine Ausweitung der Brandmelderpflicht vorgesehen.
Warum ist bisher nichts passiert? Was tun Sie ganz konkret, um diesen Missstand zu beheben? Wann ist mit einer Regelung zu rechnen?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen ein wichtiges Thema an. Bereits bei der Novellierung der Sächsischen Bauordnung im Jahr 2015 hatte unsere Fraktion gefordert, die Rauchmelderpflicht auf Altbauten auszudehnen und diese bis 2018 dementsprechend auszustatten. Unser Änderungsantrag wurde damals seitens der SPD/CDU-Koaltion abgelehnt. Im Koalitionsvertrag ist nun die Ausweitung der Brandmelderpflicht vorgesehen. Die Landesregierung arbeitet derzeit am Entwurf der Sächsischen Bauordnung. Im Frühjahr fand dazu ein Bürgerbeteiligungsverfahren statt. Im Beteiligungsportal findet man weiterhin die Eckpunkte, die für die Änderung der Bauordnung vorgesehen sind: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/smr/beteiligung/themen/1020331Wenn das Kabinett einen Entwurf für die Neufassung der Sächsischen Bauordnung beschlossen hat, befasst sich der Sächsische Landtag mit diesen Änderungen. Dies wird voraussichtlich im 2. Quartal 2021 sein.
Mit freundlichen Grüßen
Valentin Lippmann