Valentin Lippmann
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Frage von Leif H. •

Frage an Valentin Lippmann von Leif H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lippmann!

In dem neuen Entwurf zur Volksgesetzgebung, der jetzt von den Grünen gemeinsam mit der Linken in den Landtag eingebracht wurde, fehlt das fakultative Referendum, das durch die Bürger eingeleitet werden kann.

Warum fehlt es in dem jetzigen Entwurf?

Die Grünen hatten es in der letzten Legislatur ja noch gefordert und es "kassatorisches Begehren" genannt.

Viele Argumente der CDU gegen direkte Demokratie ziehen beim fakultativen Referendum nicht. Denn die Gesetze entstehen nach wie vor im Landtag und der kann Kompromisse und Verbesserungen berücksichtigen, sowie Anhörungen durchführen. Das fakultative Referendum führt zu einem Bedarf an Bürger- und NGO- Beteiligung. Um das fakultative Referendum auf den Gesetzgeber in dieser Weise wirken zu lassen, dürfen die Hürden nicht zu hoch sein.

Wie sollte es Ihrer Meinung nach ausgestaltet sein?

2. Frage
Wie stehen Sie zu dem von der CDU postulierten Zusammenhang zwischen dem Quorum beim Volksbegehren und einem Abstimmungsquorum beim Volksentscheid?

Herzliche Grüße,
L. H.

Valentin Lippmann
Antwort ausstehend von Valentin Lippmann
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