Frage von Winfried S. • 19.01.2008
Antwort ausstehend von Uwe Türk FDP
(...) Eine Zustimmung des Landes Niedersachsen zur Fahrrinnenanpassung gegenüber dem Bund kann nur erfolgen, wenn die Deichsicherheit gewährleistet ist. Die Verantwortung und Regulierungspflicht sämtlicher Folgeerscheinungen ist vorher abzuklären. (...)
Sehr geehrter Herr Lütjen-Dageförde,
zur Beantwortung Ihrer Anfrage vom 28.12.07 bitte ich um Rückruf unter der Telefonnummer 04161-53580 oder um Mitteilung Ihrer Telefonnummer.
Mit freundlichen Grüßen
Türk