Sehr geehrter Herr Schulz, wie ist Ihre Meinung zum Demokratiefördergesetz?
Sehr geehrter Herr. E.,
ich halte das sog. Demokratiefördergesetz für einen Etikettenschwindel und eine Gefahr für die Demokratie.
Von diesem Gesetz profitieren links-grüne Organisationen, aber ganz sicher nicht die im Grundgesetz verankerte Parlamentarische Demokratie, zu der ich ohne jegliche Abstriche stehe. Der Bürger ist und bleibt der Souverän, nicht irgendwelche Vereinigungen, die von der jeweils herrschenden Regierung ideologiebezogen eingesetzt werden.
Man muss sich das einmal vorstellen: Die Regierung wählt die Vereine, die „Demokratie fördern“ sollen, selber aus und versorgt sie mit Steuermillionen, um somit willkürlich auch Oppositionsbekämpfung betreiben zu können – der Trick dabei: Die Regierung bleibt im Hintergrund und lässt agieren.
Ich halte den im Zuge des Demokratiefördergesetzes oft verwendeten Begriff „Zivilgesellschaft“ auch für einen unbestimmten Begriff, der weder im Grundgesetz noch in einem anderen verbindlichen Regelwerk definiert ist, somit keinesfalls verfassungsrechtlich abgesichert ist.
Auch die geplante Bekämpfung von „ausdrücklich nicht strafrechtlich relevanten Meinungen“ ist hochgradig verfassungswidrig. Was zu bekämpfender Hass sei, soll in diesem Rahmen von der Regierung freihändig aus dem Spektrum der gesetzlich garantierten Meinungsfreiheit herausgefiltert werden.
Das geplante Demokratiefördergesetz wird sehr schnell vom Bundesverfassungsgericht einkassiert werden, das ist meine Prognose.
Herzliche Grüße
Uwe Schulz