Frage an Uwe Schulz von Dr. Arnd T. . bezüglich Gesundheit
Im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 Pandemie wurde eine Überlastung des Gesundheitswesens durch mehr behandlungsbedürftige Personen mit COVID-19 befürchtet als bei allen Anstrengungen Behandlungskapazitäten zur Verfügung standen. Aktuell steht eine solche Überlastung des Gesundheitswesens kurzfristig nicht bevor.
Wie aber soll bei einer zukünftigen Überlastung des Gesundheitswesens entschieden werden? Nach welchen Kriterien soll zwischen Patientinnen und Patienten ausgewählt werden, wenn nicht für alle behandlungsbedürftigen Personen Behandlungskapazitäten zur Verfügung stehen?
Die DIVI (23.04.2020) und auch der Deutsche Ethikrat (27.03.2020) haben dazu das Konzept der ex-ante-Triage und als Verschärfung die Anwendung der ex-post-Triage vorgeschlagen.
Welche Meinung vertreten Sie zur ex-ante und ex-post-Triage?
Nach welchen Kriterien sollt über knappe und damit nicht ausreichende Behandlungskapazitäten im Gesundheitswesen entschieden werden?
Zunächst möchte ich mein Bedauern ausdrücken, dass ich erst jetzt zum Antworten komme.
Vorab möchte ich dem hier mitlesenden Bürger kurz ein paar Begrifflichkeiten erklären. Das Wort „Triage“ kommt aus dem Französischen und bedeutet soviel wie „auslesen“, „aussuchen“ oder „sortieren“. Der Ursprung geht zurück auf die Militärmedizin. Es handelt sich um ein Verfahren, in dem Hilfeleistung priorisiert wird, wenn die Anzahl von medizinischen Fällen die zu dem Zeitpunkt vorhandenen materiellen bzw. personellen Ressourcen übersteigt. Ziel ist dabei, dass möglichst viele Hilfebedürftige die Situation mit möglichst wenig Schaden überstehen. Ein Prozess mit klaren Entscheidungskriterien muss dabei sicherstellen, dass die „Auswahlentscheidungen“, welche Person eben priorisiert Hilfe erhält, nach vorgegebenen Prinzipien erfolgt und nicht aufgrund von willkürlichen Entscheidungen Einzelner.
Die „Ex-ante-Triage“ bezeichnet dabei die Situation, in der mehr Hilfebedürftige vorhanden sind als Kapazitäten zur Behandlung und somit ausgewählt werden muss, wer behandelt wird und wer nicht.
Die „Ex-post-Triage“ unterscheidet sich darin, dass hier eine schon begonnene Behandlung abgebrochen wird, um Platz für neue Hilfebedürftige zu schaffen, denen wiederum wegen der Triage-Kriterien Priorität eingeräumt wird. Ein Kriterium wäre z. B.: die Wahrscheinlichkeit eines Behandlungserfolges wird für den neu Angekommenen höher eingeschätzt als die für den sich schon in Behandlung Befindlichen.
Eine dritte Form, die sog. „Präventive Triage“ sind die Fälle, bei denen noch Kapazitäten zur Behandlung frei wären, ein Patient unter entsprechenden Gesichtspunkten aber abgewiesen wird, damit der Platz für einen prioritär zu behandelnden Patienten frei bleibt.
Ihre gestellten Fragen, Herr Dr. May, sind zu großen Teilen ethnischer Natur, finden ihre Grenzen jedoch in unserem Strafrecht.
Bei den von der „Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin“ (DIVI) herausgegebenen Leitlinien, die auf die Ex-Ante-Triage abstellen und rechtlich unverbindlich sind, wird auf das Prinzip gesetzt, möglichst viele zu retten: behandelt wird, wer mit höherer Wahrscheinlichkeit überlebt. Dabei wird mit einer Dokumentationshilfe anhand klinischer Standards wie APACHE II, ECOG o. ä. eine „Prognosescore“ und eine „Allgemeinzustandsscore“ erhoben. Kritisch sehe ich hier besonders, dass das „gewöhnliche“ Scoring genutzt wird, um die Überlebenswahrscheinlichkeit vergleichbar zu machen. Durch dieses standardisierte Scoring werden insbesondere ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen erheblichen Nachteilen ausgesetzt. Das Strafrecht sieht wohl in der Ex-Ante-Triage mittels der rechtfertigenden Pflichtkollision eine Erlaubnis, den Patienten „auszuwählen“.
Befürworter der „Ex-Post-Triage“ sind der Meinung, dass aufgrund der vorgenannten Erlaubnis es ebenfalls möglich sein muss, eine schon laufende Behandlung abzubrechen und damit den Tod des Behandelten herbeizuführen (oder zumindest in Kauf zu nehmen). Meinem Wissensstand nach hat die Rechtsprechung (z. B. Fall: Putz) jedoch nicht darauf abgestellt, einen Menschen zum Nutzen eines anderen zu töten, sondern lediglich den persönlichen Willen des Patienten über das Tötungsstrafrecht (in Bezug auf den behandelnden Arzt) gestellt. Genau das ist hinsichtlich dieser Form der Triage auch ein massiver Kritikpunkt: wenn die medizinische Behandlung ohne Einwilligung des Patienten i. S. d. „Ex-Post-Triage“ abgebrochen wird, um den Platz für einen mit höherer Überlebenswahrscheinlichkeit eingestuften Patienten frei zu machen, dann sollte hier auch weiterhin das Strafrecht (Tötung oder Körperverletzung) angewendet werden.
Wenn einem Patient aufgrund der sog. „Präventiven Triage“ die Behandlung verweigert wird, obwohl noch keine anderen Patienten um den Platz „konkurrieren“, so ist dies m. E. als strafrechtlicher Totschlag oder mind. Körperverletzung durch Unterlassen anzusehen.
Wir hier in Deutschland können uns glücklich schätzen, dass es zu diesen Entscheidungen bislang nicht gekommen ist und hoffentlich auch zukünftig nicht kommen muss. Nichtsdestotrotz ist es unerlässlich, die Diskussion darüber weiterzuführen. Aus meiner rein persönlichen Sicht wäre unter Abwägung aller ethischen Sachverhalte bislang zumindest die „Ex-Ante-Triage“ die zu nutzende Möglichkeit. Inwieweit die Klinikstandards an die Pandemie angepasst werden können, damit z. B. und wie oben angesprochen die Älteren oder die Menschen mit Vorerkrankung nicht massiv benachteiligt werden, kann ich aktuell von hier aus nicht sagen und wäre sicherlich von Ärzten und entsprechenden Fachleuten besser zu beurteilen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen damit Ihre Frage ausführlich beantwortet habe und verbleibe mit besten Grüßen aus Berlin,
Uwe Schulz