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Uwe Janko
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Frage von karl b. •

Frage an Uwe Janko von karl b. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

kann gegen den beschluß" querstange ost" ein gerichtsbeschluß erwirkt werden?
als nutzer der linie 2 fühle ich mich diskriminiert
maßnahme bewirkt eingeschränkte mobilität, zusätzliche umstiege,somit direkte stadtanbindung nicht mehr gegeben, övb nutzung erschwert
bei pkw nutzung stresemannstraße zusätzliche staus zu erwarten(fahrbahnverennung führt zu erhöhter belastung)

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Antwort von
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Hallo H. Bredehöft

Ja da haben Sie mein "Lieblingsthema" erwischt.

Zur Frage der Klage kurz den Sachstand.

Derzeit versucht Bremen für die Querspange Ost Baurecht herzustellen, obwohl z.B. die Planung noch über ein Privatgrundstück verläuft.
Etliche Dinge sind noch unklar wie z.B. die notwendigen Umleitungen für die Bauzeit von ca. 2 Jahren.

Klagen können nur Personen die eine Einwendung geschrieben haben und erst wenn Baurecht vorliegt.
Es muss also einen formellen Bescheid geben.
Der Beschluss der Bürgerschaft ist eine Absichtserklärung noch kein formales Recht.

Klagen haben schon etliche Personen angekündigt.

Verhindern lässt sich das Thema insgesamt nur wenn der Bund z.B. die Finanzierung nicht mitmacht. Das wird aber schwer.

Oder und das wird wahrscheinlicher, wenn das Thema bis nach der Wahl noch offen ist und eine neue Regierung das Ganze kippt.

Also gilt es doch zunächst alles zu tun, damit es nicht weitergeht und vor der Wahl eben kein Baurecht vorliegt.

VG

U. Janko