Frage an Uwe Giffei von Michael W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Als Wähler aus Hoheluft-West habe ich folgende Frage an Sie:
Wie stehen Sie dazu, dass der Hamburger Senat mit seinem Änderungsentwurf die Transparenz im Hamburgischen Transparenzgesetz in folgenden wesentlichen Punkten einzuschränken plant:
- Die Frist für die Beantwortung von Informationsanfragen soll verlängert werden;
- die Veröffentlichungspflicht für Gutachten soll eingeschränkt werden;
- die Vorabveröffentlichung von Verträgen soll gestrichen werden;
- Veränderungen der Ausnahmeregeln im Zusammenhang mit dem Urheberrecht sollen die Möglichkeit schaffen, Auskünfte mit pauschalem Verweis auf geistiges Eigentum abzulehnen;
- eine Pflicht, die Identität des Antragstellers Dritten gegenüber offenzulegen, soll eingeführt werden, was den Grundsätzen der Anonymität und Voraussetzungslosigkeit der Auskünfte zuwiderläuft;
- mit dem aktuellen Senatsentwurf wird zwar die seit 2012 bestehende Forderung nach Einbeziehung der mittelbaren Staatsverwaltung endlich umgesetzt, gleichzeitig schafft die Novelle aber zusätzliche Ausnahmetatbestände mit unbestimmten Rechtsbegriffen -
wie stehen Sie dazu?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr Wenzel,
der Gesetzentwurf aus der Justizbehörde wird in unserem zuständigen Fraktionsarbeitskreis bearbeitet und diskutiert. Am 24.10. wird er in der (öffentlichen) Sitzung des Justizausschusses ausführlich beraten werden. Ich selbst bin nicht Mitglied des Justizausschusses. Da innerhalb der Fraktion arbeitsteilig gearbeitet wird und ich für die Bereiche Wissenschaft, Schule und Soziales zuständig bin, ist meine Empfehlung an Sie, sich in der Sache an unseren Sprecher für Justizpolitik, Urs Tabbert, oder den Vorsitzenden des Justizausschusses, Milan Pein, zu wenden, die mit Ihren Kritikpunkten bereits vertraut sein werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Uwe Giffei