Frage von Kathrin W. • 05.11.2018
Antwort von Uwe Feiler CDU • 27.11.2018
(...) Selbstverständlich sollten aufenthaltsbeendende Maßnahmen vor deren Ausführung in jedem Fall genauestens geprüft und abgewogen werden, ob eine Rückführung durchgeführt werden sollte, wie auch in dem von Ihnen angesprochenen Fall. Nachdem das BAMF trotz der Umstände die Rückführung für richtig hielt, kann ich hier kein Fehlverhalten deutscher Behörden erkennen. (...)