Frage an Uwe Biester von Jens D. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Frage:
Aus den Medien konnten wir entnehmen, dass das Reinhard-Nieter-Krankenhaus, in Trägerschaft der Stadt Wilhelmshaven,ihre Pflegeschüler um 30% geringer entlohnt als die an der gleichen Pflegeschule lernenden Pflegeschüler des Nordwestkrankenhauses Sanderbusch.
Wie stellen sie sich zu dem Problem, dass öffentliche Arbeitgeber mit dem Mittel externer Personalgesellschaften, hier DRK Schwesternschaft Übersee, sich dem Tarifgefüge entziehen und diese Ungerechtigkeit (gleicher Lohn für gleiche Arbeit) auf dem Rücken der Pflegeschüler, die sich nicht wehren können, ausgetragen wird?
Die Frage der Ausbildungsvergütung wird bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages zwischen Arbeitgeber und Auszubildendem vertraglich vereinbart und geklärt. Nach meinem Verständnis ist die dort getroffene Vereinbarung für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses dann auch verbindlich.
Wenn an anderer Stelle höhere Ausbildungsvergütungen gezahlt werden, entspricht dies dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. Dies ist sicherlich auch in anderen Branchen der Fall.
Bemerkenswert ist allerdings in der Tat, dass sich zunehmend öffentliche Arbeitgeber den selbst vereinbarten Tarifverträgen dadurch entziehen, dass sie externe Gesellschaften gründen oder sich dieser bedienen, die über niedrigere Tarifverträge verfügen.
Was Sie am Reinhard-Nieter-Krankenhaus feststellen, findet z. B. auch bei den Stadtwerken Wilhelmshaven, Busbetrieb, statt. Dies ist rechtlich zulässig, bedeutet aber zugleich ein widersprüchliches Verhalten. Tarifverträge akzeptieren und ihnen dann durch Umgehungen auszuweichen, halte ich grundsätzlich für nicht akzeptabel, wenn Arbeitgeber die öffentliche Hand ist.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Uwe Biester, MdL