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Frage von Leo K. •

Frage an Ute Vogt von Leo K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Vogt,

mein Name ist Leo und bin 17 Jahre alt. Als ich 2014 für ein Jahr in Amerika war, sah ich, dass man dort bereits mit 16 Jahren Blut spenden darf. Ich fragte mich sofort, warum wir in Deutschland erst mit 18 Jahren Blut spenden können und recherchierte dazu im Internet: Laut Gesetz stellt Blutspenden eine Körperverletzung dar. Doch eindeutige Nachteile für minderjährige Spender konnte ich zunächst nicht finden.

Darüber sprach ich auch mit einigen Ärzten. Manche wussten nicht, ob es Nachteile für jugendliche Spender gibt. Andere wiederum meinten, es könnte ggf. dem Wachstum schaden. Es stellte sich jedoch heraus, dass es keine wissenschaftlichen Fakten darüber in Deutschland gibt. Ich gründete somit eine Petition die eine Durchführung einer Studie, die die Vor- und Nachteile einer Blutspende ab 16 Jahren wissenschaftlich erörtert. Ich möchte mit dieser Petition Jugendlichen die Möglichkeit geben anderen Menschen zu helfen. Blut rettet Leben und das ist für mich wichtig weil ich jemand anderem das Leben retten kann, deswegen versuche ich viele Argumente zum Thema Blutspenden ab 16 Jahren zu bekommen.
Die Petitionsseite: www.blutab16.de

Es wäre sehr nett wenn sie die Petition Unterschreiben.

Wie Sie vielleicht wissen braut eine Petition viele Unterschriften um etwas bewegen zu können, dazu möchte ich sie fragen ob sie einigen Menschen von dieser Petition erzählen könnten.

Ich würde mich sehr freuen wenn wir ein Bürgergespräch machen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Leo Konrad

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Konrad,

danke für Ihre Frage.

Ihr Einsatz ist klasse! Ich finde es wichtig, dass sich gerade auch junge Menschen für andere Menschen engagieren und auch Petitionen schreiben.

In den USA ist eine Blutspende ab 16 Jahren in einigen Staaten erlaubt, in den meisten Staaten ab 17 Jahren oder älter. Es gibt sicherlich auch bei uns Jugendliche, die körperlich in der Lage wären, mit 16 Jahren Blut zu spenden. Allerdings weist die von Ihnen angeführte Studie aus den USA darauf hin, dass es bei unter 18-Jährigen ein erhöhtes Risiko für leichte und schwere Komplikationen gibt.

Auch eine deutsche Studie weist darauf hin, dass es bei Erstspendern und bei jungen Menschen zu mehr negativen Zwischenfällen kommt, als bei älteren. Sie finden eine Zusammenfassung der Studie unter http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1473050215000580. Zudem kommt auch diese Studie zu dem Ergebnis, dass negative Erfahrungen durchaus auch dazu führen, dass auf weitere Blutspenden verzichtet wird. Vor daher sehe ich eine Herabsetzung der Altersgrenze eher kritisch.

Da das Blutspenden bei uns ab 18 Jahren erlaubt ist, müsste es für die Durchführung einer medizinischen Studie über die Vor- und Nachteile einer Blutspende ab 16 Jahren eine Ausnahmegenehmigung geben. Angesichts der vorhandenen medizinischen Bedenken käme wohl eher eine wissenschaftliche Auswertung bereits vorhandener Studien aus Ländern, in denen eine frühere Spende erlaubt ist, in Betracht.

Davon unabhängig unterstütze ich generell keine Petitionen, die über private Kampagnenplattformen an mich gerichtet werden, da diesen eine Anbindung an den Bundestag fehlt. Diese Plattformen ermöglichen zwar, dass Unterschriften für ein Anliegen gesammelt werden können, eine Befassung des Anliegens durch den Bundestag oder Ministerien findet aber nicht statt.

Ich werbe daher dafür, das parlamentarische Petitionsrecht zu nutzen und Petitionen an den Bundestag direkt über dessen Online-Petitionsplattform https://epetitionen.bundestag.de einzureichen. Denn beim Bundestag werden Ihre Anliegen und der Schutz Ihrer Daten ernst genommen. Nur das parlamentarische Petitionsrecht garantiert, dass Ihre Anliegen bewertet und vom Bundestag beschlossen werden. Und Sie erhalten eine schriftliche Begründung dazu.

Sie können sich aber auch direkt an den Gesundheitsminister und die Gesundheitspolitikerinnen und Gesundheitspolitiker der Bundestagsfraktionen wenden. In der Regel übernimmt Bürgergespräche die bzw. der für einen Wahlkreis zuständige Abgeordnete. In meinem Fall sind das die beiden Stuttgarter Wahlkreise. Ihr Wahlkreis wird von dem SPD-Abgeordneten Martin Rosemann betreut. Insofern käme er eher für ein Bürgergespräch in Frage.

Herzliche Grüße
Ute Vogt