Frage an Ute Meiers von Isabell W. bezüglich Gesundheit
Wie stehen Sie zum Fremdbesitzverbot von Apotheken, sowie dem VersandHandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und die damit verbundene GeWährung von Boni ausländiger Versender?
Sehr geehrte Frau W.,
nachstehend meine Stellungnahme zu Ihrer Frage:
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die deutschen Regelungen zur Preisbindung bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (sogenannte Rx-Arzneimittel) für ausländische Versandapotheken gegen EU-Recht verstoßen. Ausländische Versandapotheken müssen sich damit nicht an den in Deutschland geltenden einheitlichen Apothekenabgabepreis halten und die bereits heute gewährten Boni auf ver-schreibungspflichtige Medikamente sind zulässig. Im Inland sind derartige Rabatte weiter-hin verboten.
Patientinnen und Patienten können deshalb von ausländischen Versandapotheken gewährte Boni auf Rx-Arzneimittel weiterhin in Anspruch nehmen. Dies bietet insbesondere für chronisch Kranke mit geringem Einkommen eine interessante Sparmöglichkeit, auch wenn deren Zuzahlungen ohnehin auf ein Prozent des Haushaltseinkommens im Jahr begrenzt sind. Vor allem in strukturschwachen, ländlichen Regionen ermöglicht der Versandhandel mit Medikamenten eine alternative Vertriebsform gerade für in ihrer Mobilität eingeschränkte Patientinnen und Patienten. Da der Arzneiversandhandel durch ein europaweit gültiges Zertifikat gesichert ist, werden auch hier höchste Qualitätsstandards eingehalten.
Die befürchtete Gefährdung der flächendeckenden Versorgung durch Präsenzapotheken kann nicht bestätigt werden. Tatsache ist, dass die rund 20.000 Apotheken in Deutschland im Jahr 2015 einen Gesamtumsatz an rezeptpflichtigen Arzneimitteln von rund 40 Mrd. Euro erwirtschafteten. Der Anteil des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten daran betrug weniger als 0,5 Prozent. Die wirtschaftliche Lage der allermeisten Apotheken ist gut. Der durchschnittliche Umsatz ist in den vergangenen Jahren um je 100.000 Euro gestiegen und betrug zuletzt 2,4 Mio. Euro pro Apotheke und Jahr.
Wir sind zu einem kurzfristigen Versandhandelsverbot zu Lasten der Patientinnen und Patienten nicht bereit. Vielmehr müssen wir langfristig Verbesserungen bei der Honorierung von Not- und Nachtdiensten vornehmen und die Beratungsleistung der Apotheken vor Ort besser vergüten – das sind wichtige Apothekenleistungen, die allgemein wertgeschätzt werden. Außerdem müssen wir gewährleisten, dass auch inländische Apotheken ohne Wettbewerbsnachteile am Versandhandel teilnehmen können.
Herzliche Grüße
Ute Meiers