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Ute Lehmann
Bündnis C
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Frage von J. M. •

Frage an Ute Lehmann von J. M. bezüglich Familie

Hallo Frau Lehmann,

Ich bin Vater von 3 Töchtern (4,5&6) lebe zurzeit alleine in Hamburg. Das Jugendamt hat mir und der Mutter unsere 3 Kinder genommen und fremduntergebracht. Sie berufen Sich auf ein mangelhaftes Gutachten welches erziehungsunfähigkeit festgestellt hat.

Die Kinder leben inzwischen jetzt schon knapp 4 Jahre nicht mehr bei uns Eltern Kontakt normalerweise alle 4 Woche für 2 Stunden, jedoch habe ich jetzt seit Februar überhaupt keinen Kontakt mehr da ich den Verdacht des sexuellen Missbrauchs bei der Polizei angezeigt habe. Ich darf sie nicht mehr sprechen und sehen solange das Verfahren läuft. Sie wurden jetzt wieder woanders untergebracht, gibt es eine Möglichkeit die Arbeit vom Jugendamt überprüfen zulassen ? Sie haben in vielen Dingen meiner Meinung nach Willkür walten lassen, auch verbieten Sie den Kontakt von mir zu der Mutter und drohen damit das die Mutter sofern sie mit mir Kontakt hat die kleinste Tochter (zurzeit in Clearing Familie) ins Heim bringen. Sie drohen damit also wenn die Eltern zusammen bleiben möchten dann nur ohne Kind.

Wer überprüft die Arbeit des Jugendamtes ?

Dürfen die sich wirklich alles erlauben ?

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Antwort von
Bündnis C

Sehr geehrter Herr M.,

die EU ist auch für Menschenrechtsbrüche zuständig -- und ich werde darauf hin weisen. Da es uns selbst passiert ist, bin ich quasi ein Beweis.

Leider greifen Jugendämter stark in Familien und trennen sie voneinander.Jugendämter trennen sogar Geschwister von einander obwohl sie das nicht dürfen. In Reinheim lebte eine Familie, der Vater Tierpfleger der in einer Zoohandlung in der Kundenberatung arbeitete und nebenbei im Wohnzimmer (mit Erlaubnis des Vermieters Farbratten zum Verkauf züchtete, war auch angemeldet). Den Ratten ging es jedenfalls gut, die turnten auf mir rum.
Das Jugendamt kam zu denen zur Überprüfung, und die Kinder wurden der Frau
kurz vor der Geburt des vierten Kindes in Betreuung genommen damit sie sich
auf die Geburt vorbereiten könne. Das Kind wurde aus dem OP heraus direkt
nach dem Kaiserschnitt dem Jugendamt gegeben.
Das sind jetzt zwei Fälle wo ich es persönlich erzählt bekommen habe. Der zweite Fall :
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/carola-koch-geburt-und-inobhutnahme-15804586.html
Der Familie in Reinheim ist es auch untersagt, dass die Eheleute
zusammenleben dürfen, jedenfalls so lange nicht bis sie den juristischen
Kampf gegen das Jugendamt aufgeben. Da wohnt die Frau überwiegend ohne Kind
zum Muttermilch abpumpen im Mutter KInd Heim sonst würde sie ihr Kind nie
wieder sehen wenn sie da geht. Alle paar Wochen darf sie mal ihr Baby
sehen. Die Geschwister sind ebenfalls alle von einander getrennt und leben
in vier Pflegefamilien.
Immerhin hat der Anwalt der Familie das Jugendamt dazu gekriegt den wahren Grund zu nennen: Die Damen vom Amt haben Panik vor Ratten. Die Ratten sind jetzt wo anders, die Kinder immer noch weg. Der Vater arbeitslos weil er auf der Arbeit dauernd heulen musste.(verständlicher weise)

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2F%2FEP%2F%2FNONSGML%2BCOMPARL%2BPE-418.136%2B04%2BDOC%2BPDF%2BV0%2F%2FEN
https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention
https://dejure.org/gesetze/MRK/8.html
https://dejure.org/gesetze/MRK/12.html
https://dejure.org/gesetze/MRK/3.html
https://www.kinderrechtskonvention.info/un-kinderrechtskonvention-365/

Uns ist das auch passiert... wir wären bildungsfern, erziehungsunfähig und vor allem "überfordert".
Ein falsches Gutachten, das "feststellte" das ich geistig minderbemittelt sei.
Da sprechen auch meine Kinder : https://www.youtube.com/watch?v=CwieKFp8Iyc

Wer ist zuständig?
Der Landrat und dessen Rechtsaufsichtsbehörde sollte eigentlich das Jugendamt überprüfen. Eigentlich!
Aber da der Landrat meistens bis fast immer der Chef des Jugendamt ist, wird das nur selten passieren.
Bei uns hat es den Landrat nicht interessiert... https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsaufsicht

Lieber Herr M., Sie brauchen einen Anwalt. Inzwischen gibt es auch
Vätergruppen, unter anderem auch bei facebook und anderen sozialen Netzwerken.Wenn möglichst viele Verwandte sich ebenfalls ans Gericht wenden um Besuchsrechte für Enkel, Nichten, Neffen fordern und bei jedem HPG notfalls auf dem Jugendamtsgang stehen
wegen Datenschutz weil die Daten ja unbedingt vor der Wahrheit geschützt werden müssen, das ist ein gutes Mittel.

Wenn Pflegekinder ihre Pflegeeltern Siezen und mit dem Famliennamen ansprechen geben viele Pflegeeltern auf.

Ich wünsche ihnen von Herzen dass Sie wieder mit ihrer Frau und ihren Kindern, ihrer Familie zusammenleben dürfen.

Viele Grüße Ute Lehmann