Frage von Frank B. • 12.12.2008
Antwort von Ute Koczy Bündnis 90/Die Grünen • 02.02.2009
(...) Die rituelle Schlachtung in Form des Schächtens erfordert eine ausgewogene Lösung, die das Grundrecht auf freie Religionsausübung und das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz in Einklang bringt. Dabei ist das betäubungslose Schächten in Deutschland zu Recht grundsätzlich verboten. (...)