Ute Drothler
ÖDP
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Frage von Karl Dr. H. •

Frage an Ute Drothler von Karl Dr. H. bezüglich Umwelt

1) Welchen Stellenwert geben Sie Natur- und Umweltschutz im Verhältnis zu Verkehrsaspekten oder wirtschaftlichen Belangen oder Zwängen? Sehen Sie Grenzen von Straßenbauprojekten in besonders hervorragenden Natur- und Erholungsräumen?

2) Der erste Zwischenbericht der Machbarkeitsstudie ermittelte für diesen Planungsraum durchwegs sehr hohe und äußerst hohe Planungshindernisse und Raumwiderstände. Was halten Sie davon, dass die Studie ohne Rücksicht auf die festgelegten Planungshindernisse fortgesetzt wird?

3) Halten Sie die Regelungen für den Lärm- und Immissionsschutz an Straßen in der Bundesrepublik für ausreichend?

4) Was halten Sie davon, dass zahlreiche Verwaltungsbehörden und sogar viele
Gerichte sich über die für Strassenneubauten zwingend vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte nach der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) hinwegsetzen?

Nach der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (E. vom 20.05.1998-11 C 3/97 = NVwZ 1999.67) ist bei Strassenneubauten oder wesentlichen Änderungen, die zu gesundheitsschädlichen Lärmwerten führen, eine Umplanung vorzunehmen.
Sind Sie dazu bereit, diese Forderung, gegen die ebenfalls häufig verstoßen wird,
zum Gegenstand einer zwingenden rechtlichen Regelung zu machen?

Über eine baldige Antwort würden wir uns freuen
(Vereinigte Bürgerinitiativen Südlicher Erholungsraum München)

Antwort von
ÖDP

1) Welchen Stellenwert geben Sie Natur- und Umweltschutz im Verhältnis zu Verkehrsaspekten oder wirtschaftlichen Belangen oder Zwängen? Sehen Sie Grenzen von Straßenbauprojekten in besonders hervorragenden Natur- und Erholungsräumen?

Natur- und Umweltschutz sollte vor jeden Verkehrsaspekten und wirtschaftlichen Belangen Vorrang haben. Nur durch die Erhaltung von einzigartigen, durchgängigen Natur- und Erholungsräumen können unsere Lebensgrundlagen erhalten werden. Der Mensch sollte endlich anfangen im Einklang mit der Natur zu leben. Wenn man diesen Kreislauf beachten würde, gäbe es viele Probleme unserer Zeit nicht (Klimawandel etc.)

2) Der erste Zwischenbericht der Machbarkeitsstudie ermittelte für diesen Planungsraum durchwegs sehr hohe und äußerst hohe Planungshindernisse und Raumwiderstände. Was halten Sie davon, dass die Studie ohne Rücksicht auf die festgelegten Planungshindernisse fortgesetzt wird?

Dies ist Verschwendung von Steuergeldern und hier sollte Einhalt geboten werden (Mitspracherecht von den Bürgern)

3) Halten Sie die Regelungen für den Lärm- und Immissionsschutz an Straßen in der Bundesrepublik für ausreichend?

Im Gegenteil, bei neuen Bauvorhaben werden diese immer mehr ausser Kraft gesetzt. Anstatt die Werte zu verringern, werden bei z.B. Bauvorhaben Lärmschutzwände, -fenster eingeplant. Zuviel Lärm und Immission macht die Menschen nachweislich krank und deswegen sollten die Werte heruntergesetzt werden.

4) Was halten Sie davon, dass zahlreiche Verwaltungsbehörden und sogar viele
Gerichte sich über die für Strassenneubauten zwingend vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte nach der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) hinwegsetzen?
Dies sollte man auf keinen Fall hinnehmen, sondern etwas dagegen tun.

Nach der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (E. vom 20.05.1998-11 C 3/97 = NVwZ 1999.67) ist bei Strassenneubauten oder wesentlichen Änderungen, die zu gesundheitsschädlichen Lärmwerten führen, eine Umplanung vorzunehmen.
Sind Sie dazu bereit, diese Forderung, gegen die ebenfalls häufig verstoßen wird,
zum Gegenstand einer zwingenden rechtlichen Regelung zu machen?

Auf jeden Fall sollten von Anfang an bei Strassenneubauten gesundheitsschädliche Lärmwerte ausgeschlossen sein, d.h. dieser Punkt sollte von Anfang an mit in die Planung einfließen.