Frage an Ute Bertram von Karl K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Bertram,
in Ihrer Antwort an Frau Schmitz vom 06.01.17 schreiben Sie daß Dublin II ausgesetzt wurde.
Wer hat wann und wo diese Dublin II - Verordnung ausgesetzt?
Mit freundlichen Grüßen
Karl Kern
Sehr geehrter Herr Kern,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zu meiner Antwort vom 6. Januar, die ich gern beantworte.
Das Dublin-II-Abkommen sieht eine umfassende Datenerhebung und -überprüfung ankommender Asylbewerber eigentlich für das Land vor, in dem die Menschen erstmals die Europäische Union betreten – meist also Griechenland und Italien.
Die Aussetzung des Dublin-Verfahrens wurde in Bezug auf Griechenland seit 2011 auf Grundlage eines Urteils des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes (EGMR) wirksam. Insoweit muss ich meine Auskunft vom 6. Januar zum Zeitpunkt der Aussetzung des Abkommens korrigieren. Als problematisch hat sich diese Aussetzung aber erst mit den hohen Flüchtlingszahlen 2015 erwiesen. Im Einzelnen:
Am 21. Januar 2011 hatte der EGMR Griechenland wegen der Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt. Die Bundesregierung hatte wenige Tage vor dem Urteil des EGMR mitgeteilt, dass sie für die Dauer von einem Jahr keine Abschiebungen nach Griechenland mehr vornehmen und stattdessen das Asylverfahren selbst durchführen wird. Da sich die Bedingungen in Griechenland nicht gebessert haben, dauert die Aussetzung von Abschiebungen nach Griechenland weiterhin an. Im Vorgriff auf das Urteil des EGMR hatten bereits Belgien, Großbritannien, Schweden und die Niederlande (neben Island und Norwegen, die nicht der EU angehören) die Überstellungen von Asylsuchenden nach Griechenland gestoppt.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Bertram MdB