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Frage von Fabian B. •

Frage an Ute Bertram von Fabian B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Bertram,

mein Name ist Fabian Beck und ich bin Gründer der Petition "Höhere Strafen für nicht beachten der Rettungsgasse".

Diese Petition soll die bisherigen Gesetze, welche bisher besagten, dass bei nicht Bildung der Rettungsgasse, eine Geldbuße von 20 € fällig sind. Dies ist aber ein Antragsdelikt und muss vom Rettungsdienst angezeigt werden. In der Regel fehlt aber die Zeit, im Einsatz, die Nummernschilder der Autos aufzuschreiben, welche keine Rettungsgasse bilden. Diese Petition fordert eine Erhöhung der Geldbuße von 20 € auf 2000 €. (Siehe Kampagne Österreich. Dort beträgt seit 2012 die Geldbuße bei nicht bilden der Rettungsgasse 2180 €) Gleichzeitig wird gefordert, dass es eine verstärkte Aufklärung geben soll, im Radio, TV sowie mit Bannern an den Autobahnen welche zeigen, warum die Rettungsgasse so wichtig ist und wie sie gebildet wird.

Ich habe diese Petition am 28.06.2016 ins Leben gerufen. Vielleicht ist es auch ein kleiner Teil Unwissenheit bei den Autofahrern dabei, die diese nicht bilden, allerdings hat jeder Führerscheininhaber diese Thematik in der Fahrschule beigebracht bekommen. Hinzu kommt noch, dass ich das ganze ebenfalls auch noch aus der anderen Sicht kenne, da ich seit 20 Jahren bei der Freiwilligen Feuerwehr aktiv bin.

Einige Zeitungen, Radiosender sowie TV Sender, wie z.B der Münchner Merkur, Focus online , Bayern3, Antenne Mainz, RPR1 und noch weitere Organisationen, haben bereits Interesse gezeigt und einen ein kurzes Interview veröffentlicht. Ebenso unterstützt der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V, Feuerwehrverband Dillburg, die Städte Meerane und Limburg a.d. Lahn die Petition.

Wie realistisch schätzen Sie Erfolgschancen der Petition ein bzw. wie ist Ihrer Meinung zur Erhöhung der Strafe?

Die Petition ist zu finden unter:
www.openpetition.de

Aktuell sind über 14.000 Unterschrift in 6 Wochen zusammengekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Fabian Beck

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Beck,

Rettungsgassen können im Notfall über Leben und Tod entscheiden. Ihr Anliegen, diesem Thema mehr Aufmerksamkeit zu schenken, kann ich daher nur begrüßen.

Die unionsgeführte Bundesregierung hat sich dem Thema jüngst gewidmet, und zwar in einer Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung. Die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse auf mehrspurigen Außerortsstraßen wird darin nun vereinfacht formuliert, damit sie künftig besser befolgt wird. Das halten wir im Sinne der Verkehrssicherheit und Unfallrettung für ausschlaggebend. Wenn die Überarbeitung am 23.9.2016 den Bundesrat passiert, kann sie schnellstmöglich in Kraft treten.

Zur Erhöhung des Bußgelds möchte ich das Bundesverkehrsministerium zitieren:

"Ein Verstoß gegen die Verhaltensvorschrift des § 11 Absatz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zur Bildung einer Rettungsgasse wird nach dem Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße in Höhe von 20 Euro sanktioniert (lfd. Nr. 50 BKat). Die Bemessung der Geldbußen erfolgt nach den Regeln des § 17 Absatz 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Grundlage sind danach die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Dabei müssen die Bußgeldvorschriften zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit eine angemessene Abstufung der Geldbußen für die verschiedensten im Straßenverkehr auftretenden Ordnungswidrigkeiten sicherstellen. Maßgebliche Kriterien sind die Vorwerfbarkeit und das Gefahrenpotential, das die jeweilige Tat hervorruft. Unter Zugrundelegung dieser Kriterien würde eine deutliche Anhebung der Regelgeldbuße für Verstöße gegen § 11 Absatz 2 StVO unter dem Gesichtspunkt der Angemessenheit der Sanktion rechtlichen Bedenken begegnen. Denn die Höhe der Geldbuße darf nicht in einem unangemessenen Verhältnis zum Grad des vorwerfbaren Handelns stehen."

Das macht eine Umsetzung Ihrer Petition natürlich vorerst schwierig. Dennoch wünsche ich Ihnen viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen
Ute Bertram