Frage an Ute Bertram von Andreas B.
Frau Bertram,
Ihr Abstimmverhalten ist nach der namentlichen Abstimmung am 2016/Apr/28 zum Fracking Verbot natuerlich keine Ueberraschung. Trotzdem moechte ich von Ihnen wissen, wo bereits und auch demnaechst im Landkreis Hildesheim und wo sonst in Niedersachsen Fracking/Probebohrungen durchgefuehrt werden bzw. geplant sind? Die Frage bezieht sich selbstverstaendlich auf beide Methoden, "konventionelles" und "unkonventionelles" Fracking.
Weiterhin moechte ich wissen, wie Fracking als fossiler Brennstoff die Klimaziele beeinflusst?
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Borde,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Ich habe im Deutschen Bundestag für den Gesetzentwurf zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften und zur Risikominimierung bei den Verfahren zur Fracking-Technologie gestimmt, damit der Förderung von Erdgas durch Fracking in Deutschland ein einheitlicher Rechtsrahmen gegeben wird. (In Niedersachsen wird die Fördermethode des Fracking bereits seit 1961 angewandt und ist seitdem in etwa 320 Fällen zum Einsatz gekommen.) Maßgeblich war hierbei für mich die Stellungnahme des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung, der zum Gesetzentwurf u.a. festgestellt hat:
„Die vorgesehenen Neuregelungen dienen dem erforderlichen Schutz des Grundwassers und der Trinkwasserversorgung vor den mit der Anwendung der Fracking-Technologie verbundenen Risiken. Verbotsregelungen sind generell in Wasserschutzgebieten, in Heilquellenschutzgebieten, in Einzugsgebieten von natürlichen Seen und Talsperren, die der Entnahme von Rohwasser für die öffentliche Wasserversorgung dienen, in Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung sowie in Einzugsgebieten von Brunnen nach dem Wassersicherstellungsgesetz vorgesehen. Außerdem ist ein Verbot der Errichtung von Anlagen für Fracking-Maßnahmen einschließlich der untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser in Naturschutzgebieten und Nationalparken in den §§ 23 und 24 BNatschG vorgesehen. Für Natura 2000-Gebiete wird klargestellt, dass hier weder Anlagen für die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas in Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder in Kohleflözgestein mittels Aufbrechen dieses Gesteins unter hydraulischem Druck noch Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser, das bei solchen Maßnahmen anfällt, errichtet werden dürfen (§ 33 Absatz 1a BNatSchG). Hiermit wird der besonderen Schutzbedürftigkeit dieser Gebiete Rechnung getragen.
Für die übrigen Gebiete richtet sich die Zulässigkeit von Fracking-Maßnahmen sowie der Ablagerung von Lagerstättenwasser … nach den Umständen und der Prüfung des jeweiligen Einzelfalls. Die zuständigen Behörden haben dabei unter Beachtung der strengen Regelungen dieses Gesetzes sowie weiterer bundes- und landesrechtlicher Anforderungen zu entscheiden. Der Gesetzentwurf trägt zur Durchführung der Managementregeln der Bundesregierung bei. Hiernach sind Gefahren für die menschliche Gesundheit zu vermeiden. Dieser Zielsetzung entsprechen die vorgesehenen Änderungen des WHG, die insbesondere dem Schutz der Trinkwasserversorgung und damit auch dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen.“
Wegen Ihrer Frage, wo bereits und auch demnächst im Landkreis Hildesheim und in Niedersachsen Fracking/Probebohrungen durchgeführt würden bzw. geplant seien, stelle ich anheim, sich an das hierfür zuständige Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Stilleweg 2, 30655 Hannover, www.lbeg.niedersachsen.de, zu wenden.
Fracking selbst ist eine Fördermethode und kein fossiler Brennstoff. Allerdings kommt es bei Fracking zu einem Methanausstoß. Auf der Basis der Zahlen von 2014 betrug der Ausstoß an Methan im Vergleich zur deutschen Erdgasproduktion 0,04 Prozent.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Bertram MdB