Frage an Ute Bertram von Andreas B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Frau Bertram,
warum werden die Altersbezuege des Bundespraesidenten nicht den allgemein ueblichen Standards angepasst (d. h. die Altersbezuege sind geringer als die Entlohnung zu aktiven Zeiten)?
Wie beurteilen Sie dies im Hinblick auf die mehrfachen und signifikanten Aenderungen an den Rentengesetzen fuer die Mehrheit der Bevoelkerung?
Wie beurteilen Sie dies auch im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz?
Warum muss/soll/darf der Bundespraesident keine Abstriche in Kauf nehmen?
Sehr geehrter Herr Borde,
vielen Dank für Ihre Fragen, die ich zusammenfassend beantworte.
Die Höhe der Altersbezüge des Bundespräsidenten war Gegenstand öffentlicher Erörterungen im Zusammenhang mit dem Rücktritt des früheren Bundespräsidenten Wulff im Jahr 2012. Letztlich sind diese Überlegungen aber nicht weiter verfolgt worden, zumal sie aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht rückwirkend hätten eingeführt werden können. Da ich zu dieser Zeit dem Bundestag noch nicht abgehört habe, sind mir Hintergründe nicht bekannt.
Sollte es zu einer Änderung der Ruhestandsbezüge für Bundespräsidenten kommen, hielte ich es für angemessen, sie am öffentlichen Dienstrecht zu orientieren. Ob die Altersregelung für den Bundespräsidenten gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes verstößt, erscheint mir zweifelhaft, zumal es sich um eine Position handelt, die nur an eine Person vergeben werden kann. Letztlich kann dies nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden, was aber bislang nicht geschehen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Bertram MdB