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Ute Bertram
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Frage von Andreas B. •

Frage an Ute Bertram von Andreas B.

Frau Bertram,

wie begruenden Sie Ihre Entscheidung?

Bitte gehen Sie dabei auch auf folgende Fragen ein:
1. Wie passt dies mit dem geplanten Atomausstieg in Deutschland im Jahr 2022 zusammen (das AKW in Hinkley Point soll fruehestens 2023 fertiggestellt werden)?

2. Warum ist es nicht sinnvoll angesichts der Risiken der Atomstrom-Erzeugung (Tschernobyl und Fukushima) konsequent (auch auf europaeischer Ebene) fuer einen Atomausstieg mit allen Mitteln zu streiten und gegen die Entscheidung der EU vorzugehen?

3. Wie bewerten Sie die Subventionen und Zusagen in diesem Zusammenhang aus marktwirtschaftlicher Sicht?

Portrait von Ute Bertram
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Borde,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich zusammenfassend beantworte.

Bei dem von Ihnen angesprochenen Thema ging es um Anträge der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, nach denen die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, sich Klagen von Österreich und Luxemburg gegen eine Entscheidung der EU-Kommission anzuschließen; die EU-Kommission erlaubte Großbritannien, den Neubau des AKW Hinkley Point zu subventionieren.

Ich habe mit meinen Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen gegen diese Anträge gestimmt, weil die Energiepolitik in der Zuständigkeit der EU-Mitgliedsstaaten liegt. Nur aufgrund dieser Zuständigkeit konnte Deutschland auch seinen Beschluss zum Ausstieg aus der Kernenergie fassen. Der Beschluss der EU-Kommission ist aus deutscher Sicht energiepolitisch zweifellos verfehlt. Auch die Begründung, einen drohenden Marktaustritt der Kernenergie zu verhindern, überzeugt mich nicht.

Hieraus allein kann aber noch nicht abgeleitet werden, dass die Klagen Österreichs und Luxemburgs vor dem Europäischen Gerichtshof Aussicht auf Erfolg haben; warten wir die Entscheidung des EuGH doch einfach ab! Außerdem war zu bedenken, dass die Förderung der Erneuerbaren Energien durch das EEG, die den Ausstieg aus der Kernenergie begleitet, auch eine Subventionierung darstellt, gegen die andere europäische Länder – möglicherweise im Gegenzug – Klage erheben könnten. Deshalb kann m.E. ein Siegeszug der Erneuerbaren Energien in der EU (und darüber hinaus) nicht rechtlich erzwungen werden. Für die energiepolitische Wende muss politisch geworben werden, was am besten dann gelingen kann, wenn der technologische und ökonomische Vorteil praktisch bewiesen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Bertram MdB