Frage an Ute Bertram von Andreas B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Frau Bertram,
bezugnehmend auf Ihre Antwort auf meine Ausgangsfrage hinsichtlich Ihrer Lobbyisten-Gespraeche (http://www.abgeordnetenwatch.de/ute_bertram-778-78599--f446949.html#q446949) und Ihren Antworten auf weitere Nachfragen von anderen Personen (besonders http://www.abgeordnetenwatch.de/ute_bertram-778-78599--f447084.html#q447084, die Sie ja auf die Fragesteller beziehen) stelle ich folgendes fest/klar:
1. Meine Frage enthaelt keinerlei Unterstellungen hinsichtlich kaeuflicher oder abhaengiger Entscheidungen Ihrerseits. Allein die Anfrage nach Veroeffentlichung Ihrer Lobbyisten-Gespraeche ist meines Erachtens noch kein Hinweis auf Misstrauen. Sie spannen da "den Karren vor das Pferd".
2. Ihren Vorwurf, dass ich allein aufgrund meiner Frage ein "selbsternannter Kontrolleur" sei, weise ich auf das Schaerfste zurueck.
3. Dass ich Sie nicht kenne, ist angesichts Ihrer oeffentlichen Arbeit als MdB sowie Ihrer Aeusserungen auf Ihrer Homepage und anderer sozialer Medien nicht haltbar. Ob ich Sie darueberhinaus persoenlich kenne, ist meines Erachtens nicht relevant.
4. Ihren Vorwurf, dass ich kein Anliegen fuer meine Frage haette, weise ich ebenfalls zurueck. Mein Anliegen war die weitere Herunterbrechung des Lobbyisten-Registers auf den einzelnen Abgeordneten meines Wahlkreises nach der Veroeffentlichung auf Parteienebene durch Abgeordnetenwatch, welches ich sogar verlinkt hatte.
Ihre Antworten werfen allerdings weitere Fragen auf:
1. Warum sollte die "Unschuldsvermutung", die Sie fuer sich zu recht beanspruchen nicht fuer die Fragesteller hier gelten? (Sie unterstellen mehrfach, dass Ihnen schon mit der Frage nach den Lobby-Kontakten Kaeuflichkeit unterstellt wird, obwohl dies von den Fragestellern entweder nicht erwaehnt wird, wie bei mir oder sogar explizit ausgeschlossen wird:
http://www.abgeordnetenwatch.de/ute_bertram-778-78599--f446979.html#q446979.)
2. Wem gestehen Sie die Kontrolle Ihrer oeffentlichen und den Waehler vertretenden Aufgabe zu?
Sehr geehrter Herr Borde,
vielen Dank für Ihre Fragen, doch zunächst erlaube ich mir, auf Ihre Fest- bzw. Klarstellungen einzugehen.
Ich hatte in meinen Antworten erklärt, dass ich bereit bin, mich an den Ergebnissen meiner politischen Arbeit messen zu lassen. Darüber hinaus habe ich auch erläutert, wie die Meinungsbildungsprozesse im parlamentarischen Betrieb ablaufen. Sie (und auch andere) interessieren sich aber augenscheinlich ausschließlich für die Frage, mit wem ich wie in Kontakt stehe. So fragten Sie nach Datum, Lobbyist sowie Dauer und Inhalt des Gesprächs. Wenn diese Frage kein Selbstzweck gewesen sein soll, kann sie nur in der Absicht gestellt worden sein, meine politische Arbeit nach meinen Kontakten beurteilen zu wollen. Als ob von meinen Gesprächspartnern auf meine politische Position geschlossen werden könnte! Das ist – mit Verlaub – gleichermaßen naiv und diskreditierend. Außerdem müsste ich angesichts der vielen unterschiedlichen Gesprächspartner verdammt viele Meinungen haben!
Unausgesprochen wird suggeriert, dass derjenige, der der Aufforderung, seine Gesprächspartner und –inhalte offenzulegen, nicht nachkommt, etwas zu verheimlichen hat. Und wer dieser Aufforderung entspricht, muss damit rechnen, dass ihm etwas unterstellt wird, was er naturgemäß nicht widerlegen kann. Die Unmöglichkeit eines Negativbeweises hatte ich ja im Rahmen dieses Themas bereits angedeutet.
Die einseitige Debatte, in der das „Volk“ gegen „die Lobbyisten“ gestellt wird, verfolge ich genau. Ich hatte aber auch schon dargelegt, weshalb ich diesen Politikansatz für falsch halte. Folglich werde ich Fragen nicht beantworten, die diesen Ansatz bedienen. Auffällig ist übrigens, dass sämtliche Fragesteller zu diesem Thema offenbar auch gar nicht auf den Gedanken kommen, die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes, immerhin ein Grundrecht, könnte auch für Abgeordnete und deren Gesprächspartner gelten.
Zu Frage 1:
Es geht ja nicht um „Schuld“ oder „Unschuld“ der Fragesteller, sondern um die hinter den Fragen liegenden Absichten. Käuflichkeit wurde mir in einigen E-Mails und über Facebook direkt unterstellt. Dass Sie mir Käuflichkeit ausdrücklich nicht unterstellen, nehme ich zur Kenntnis.
Zu Frage 2:
Alle Wählerinnen und Wähler haben das Recht, meine Arbeit zu bewerten. Kontrolle mag es in dem Sinne geben, dass ich mich auch der öffentlichen Debatte stelle, aber nicht, dass ich meinen Terminkalender und dann vielleicht auch noch meinen Schreibtisch öffne.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Bertram MdB