Frage an Ute Bertram von Andreas B. bezüglich Gesundheit
Frau Bertram,
wieso darf die Bundeswehr Werbung machen ohne Hinweise zu geben, dass eine Gefahr fuer Leib und Leben besteht (Tod, psychische lebenslange Folgeschaeden, etc.)? Wie beurteilen Sie die Ausgewogenheit vor allem mit Blick auf Arzneimittel und Tabakwaren, die ja sehr konkrete und auffaellige Hinweise geben muessen? Welche Diskussionen sind hier im Gesundheitssausschuss bereits gelaufen?
Sehr geehrter Herr Borde,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Sofern Sie bei der Werbung der Bundeswehr vermissen, dass dort Hinweise auf die Gefahr für Leib und Leben fehlen, kann nur die Erklärung gegeben werden, dass eine solche Vorgabe nicht existiert. Fraglich ist aber auch, ob diese nötig ist, denn wer sich für den Dienst in der Bundeswehr entscheidet, wird sich aller Situationen, die damit verbunden sein können, bewusst sein.
Die Einnahme von Arzneien und der Tabakgenuss folgen jedoch gänzlich anderen Szenarien: Medikamente sollten nur eingenommen werden, um von einer Krankheit zu heilen oder davor zu schützen. Wegen der möglichen negativen Nebenwirkungen ist die Einnahme aber auch immer eine Abwägung, auf die der Einnehmende deshalb hinzuweisen ist, weil es sich bei jedem Medikament um Spezialinformationen handelt, deren Kenntnis allgemein nicht erwartet werden kann. Der Tabakgenuss wiederum beruht aller Erfahrung nach auf keiner rationalen Entscheidung, weshalb rationale Hinweise auf dessen Gefahren allein auch nicht ausreichen. Dies sollte angesichts von jährlich 110.000 Toten durch direkten Nikotingenuss und weiteren 3.300 Toten durch Passivrauchen in Deutschland nachvollziehbar sein.
Zu Ihrer letzten Frage gehe ich davon aus, dass sie sich auf Ihre erste Frage bezieht; sie ist zu verneinen.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Bertram MdB