Portrait von Ute Bertram
Ute Bertram
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ute Bertram zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Henner L. •

Frage an Ute Bertram von Henner L. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Guten Tag Frau Bertram,

ab dem Jahr 2020 sollen intelligente Stromzähler für Privathaushalte Pflicht werden. Eine entsprechende Verordnung plant das Bundeswirtschaftsministerium. Die Geräte können den Verbrauch nach Uhrzeiten erfassen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen lehnt einen Zwang ab. Mangels variabler Stromtarife stünde den Kosten von bis zu 100 € pro Haushalt und Jahr bislang kein Nutzen entgegen — das schreibt das Verbrauchermagazin test der Stiftung Warentest im November Heft, Seite 56.
Ich habe Angst vor dem Regulierungswahn, wie stehen sie dazu?

Portrait von Ute Bertram
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lenfers,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema „intelligente Stromzähler für Privathaushalte“.

Moderne Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) kann in Form von Smart Grids und Smart Metern einen wesentlichen Beitrag zum geplanten Umbau der Energieversorgung leisten. Mit Hilfe Intelligenter Systeme soll eine Betrachtung und Optimierung der miteinander verbundenen Bestandteile des Energiesystems ermöglicht werden. Ziel ist die Sicherstellung der Energieversorgung auf Basis eines effizienten und zuverlässigen Systembetriebs.

Es geht dabei um die kommunikative Vernetzung der vielen Akteure des Energiesystems, von der Erzeugung (insbesondere aus fluktuierenden erneuerbaren Energien) über den Transport, die Speicherung und die Verteilung bis hin zum Verbrauch. Ziel ist ein integriertes Daten- und Energienetz mit völlig neuen Strukturen und Funktionalitäten. An Stelle der bekannten Stromzähler sollen digitale intelligente Messgeräte (Smart Meter) treten. Sie sind Voraussetzung für das zukünftige Intelligente System (Smart Grid), indem sie nicht mehr nur den Stromverbrauch oder die eingespeiste Strommenge messen, sondern intelligente Netzknoten mit Informationen zu Strom, Spannung und Frequenz versorgen, um zeitgenau Erzeugung, Netzbelastung und Verbrauch automatisiert aufeinander abstimmen zu können. Dem Verbraucher können sie sein eigenes Verbrauchsverhalten besser veranschaulichen und damit helfen, Stromkosten zu sparen. Insbesondere sind Smart Meter auch die Voraussetzung für variable, "maßgeschneiderte" Tarife, z.B. günstige Tarife zu Niedriglastzeiten, um z.B. Wärmepumpen zu betreiben. Dies soll dazu beitragen, den Strombedarf in Spitzenlastzeiten zu verringern, die Netze zu entlasten und damit die Versorgungssicherheit zu verbessern.

Die Intention der Einführung von Smart Metern ist nicht, die „Herrschaft über Haushaltsgeräte zu übernehmen“, wie teilweise befürchtet wird. Dies wäre eine Bevormundung der Bürger, die aus meiner Sicht nicht akzeptabel ist. Es geht nicht darum, die Selbstbestimmung der Verbraucher zu beschränken, sondern im Gegenteil ihnen durch intelligente Systeme mehr Wahlmöglichkeiten hinsichtlich ihres Verbrauchsverhaltens und ihrer Energietarife zu eröffnen.

Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 4. November 2015 zur digitalen Energiewende sieht in Deutschland kein vollständiges sogenanntes „Rollout“ von Smart Metern vor, wie es in den meisten anderen Mitgliedstaaten der EU erfolgt ist oder erfolgen soll (z.B. Großbritannien, Frankreich, Spanien, Italien, Schweden, Österreich). Vielmehr werden Verbraucher erst ab einem Jahresstromverbrauch von 6.000 Kilowattstunden sowie Betreiber dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) ab 7 kW installierter Leistung schrittweise mit intelligenten Messsystemen ausgestattet. Zum Vergleich: Bei einem durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt wird von einem Jahresstromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden ausgegangen. Der Einbau von Smart Metern beginnt ab 2017 für Verbraucher ab 10.000 kWh Jahresstromverbrauch und Erzeuger zwischen 7 und 100 kW installierter Leistung. Messstellenbetreiber können ab 2020 zudem weitere Verbraucher einbeziehen, wenn dies technisch sinnvoll ist und wenn ein strenger nutzenorientierter Kostendeckel eingehalten wird (für einen Durchschnittshaushalt liegt dieser bei höchstens 30 € pro Jahr).

Mir ist bewusst, dass der Einbau von Smart Metern aufgrund des erhöhten Anfalls an Daten, die Aufschluss über das Verbrauchsverhalten von Privathaushalten geben können, datenschutzrechtlich sensibel ist und somit Fragen hinsichtlich des Datenschutzes und der Datensicherheit aufwirft. In jahrelangen Vorarbeiten wurden daher im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums aufwändige Schutzprofile und Technische Richtlinien für intelligente Messsysteme erarbeitet, um ein einheitliches, im internationalen Vergleich sehr hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Dies erfolgte durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeinsam mit Branchenvertretern und unter enger Einbindung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der Bundesnetzagentur sowie der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt. Die mehrere hundert Seiten umfassenden Dokumente sind auf der Homepage des BSI ( http://www.bsi.bund.de ) veröffentlicht. Mit einem Siegel des BSI werden nur diejenigen Systeme gekennzeichnet, die die sehr hohen Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen nachweislich erfüllen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Digitalisierung der Energiewende wird im Februar in 1. Lesung im Plenum des Deutschen Bundestags eingebracht. Anschließend wird der Entwurf ausführlich im Ausschuss für Wirtschaft und Energie beraten. Dabei ist auch eine öffentliche Expertenanhörung (voraussichtlich im April) vorgesehen. Es wird also ausreichend Gelegenheit bestehen, die verschiedenen Anliegen von Bürgern, Verbraucherschutzorganisationen, Verbänden und Unternehmen in die Beratungen mit einzubeziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Bertram MdB