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Ute Bertram
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Ute Bertram von Gerhard R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bertram,

bekanntlich will Frau von der Leyen den Zustand in den Kasernen reformieren.

Warum wird nicht über Probleme gesprochen, die im Einzelfall noch wichtiger sind?

Ein Beispiel: Schwerverletzte Soldaten, die beispielsweise wegen einer Querschnittslähmung auf die räumliche Nähe zu einer Spzialklinik angewiesen sind.
Gibt es genug Spzialkliniken, um einen Wohnortwechsel zu vermeiden?

Nachfolgend wird das Beispiel beschrieben.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

http://www.rhoen-klinikum-ag.com

Deshalb ist auch lebenslang eine medizinische Überwachung zum ... Bewegung der gelähmten Muskelgruppen(Spastik der Skelettmuskulatur), die schmerzhaft ..
Auszug:
Als kritische Grenze ist die Lähmung oberhalb des vierten Halswirbels anzusehen (ultrahohe Querschnittlähmung), da eine eigenständige Atmung durch den Ausfall des Zwerchfellnerves nicht mehr möglich ist. Wir betreuen auch diese Patienten, deren Überleben nur gesichert werden kann, wenn ein externes Beatmungsgerät zur Verfügung steht. In der Zentralklinik Bad Berka werden auch diese Patienten mit einer Dauerbeatmung über ein Heimbeatmungsgerät oder einen Zwerchfellstimulator direkt auf Station betreut und können somit optimal in die spezifischen diagnostischen und therapeutischen Abläufe und eingebunden werden.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reth,

vielen Dank für Ihre Frage nach dem Wohlergehen unserer Soldatinnen und Soldaten und insbesondere zum Thema der Versorgung schwer verletzter Soldaten der Bundeswehr in Spezialklinken.

Der Sanitätsdienst der Bundeswehr stellt im Rahmen der truppenärztlichen Versorgung medizinische Fähigkeiten und Kapazitäten zur Verfügung, die dem Schutz, dem Erhalt und der Förderung bzw. Wiederherstellung der körperlichen und geistig-psychischen Gesundheit sowie der bestmöglichen sozialen Teilhabefähigkeit dienen.

Sollten diese Maßnahmen nicht durch Einrichtungen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr geleistet werden können, werden sie durch zivile Krankenhäuser übernommen. Hierbei wird selbstverständlich, wo immer möglich, der Aspekt der Wohnortnähe des betroffenen Patienten berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Bertram MdB