Sehr geehrte Frau, Bergner, frage :wann wird in Thüringen, ein mietpreisdeckel, Mietpreis bremse oder Mietpreis Begrenzung ein geführt?
Grund ist um alle mieter/innen mit einem geringfühgigen Einkommen, vor laufend ständige sehr hohe mietkosten besser, zu schützen und zu entlasten. (Damit niemand wohnungslos, wird). Genauso werden Leistungen doppel berechnet, von vermieter/innen, (Dienstleistungen Service, angebliche hauswarte), diese hauswarte führen Ihre Aufgaben unzureichend o. garnicht aus und rechnen genauso Leistungen ab, wie die Firmen die ihre Aufgaben gewissenhaft aus fuhren. Somit werden gebaudereinigungen, grun/Gartenpflege, schnee/glateisbeseitigung en, mullentsorgungen, doppelt abgerechnet und in den betriebs/nebenkostenabrechnungen in Rechnung gestellt, somit erfolgen Nachzahlungen u. Mieterhöhungen. Betriebs/nebenkostenabrechnungen kann ich zu senden. Mieter schutz kann ich mir nicht leisten, jährlich 100euro,zwecks geringfühgigen Einkommen. Bitte sie höflich um eine allgemeine Auskunft, an mich. Vielen herzlichen Dank!