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Uta Windisch
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Frage von Jens F. •

Frage an Uta Windisch von Jens F. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Windisch,

unsere Initiative Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 in der Burkhardtsdorfer Ortsmitte ist am Widerstand des Bürgermeisters und der Straßenverkehrsbehörden vorerst gescheitert, obwohl wir ansonsten breiteste Unterstützung unter anderem auch von fast allen Gemeinderäten erfuhren.

Darf ich Sie als neue Gemeinderätin höflich um Auskunft bitten, wie Ihre Meinung zu rennenden Schulklassen, zurückschreckenden Passanten, verängstigten älteren Bürgern und leidendem Gewerbestandort im genannten Bereich ist ?

Ist Ihnen bekannt, daß es in dem Bereich, in dem unübersichtlichster Straßenverlauf auf höchsten Querungsbedarf für Fußgänger und örtlichen Schulweg treffen, über Jahrzehnte hinweg Tempo 30 gab ?

Was halten Sie von der Praxis, mit Unfallgeschehen (hier glücklicherweise bislang fehlend) als Voraussetzung für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zu argumen- tieren ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Fleischhauer,

zunächst bitte ich um Entschuldigung wegen der verzögerten Antwort. Derzeit bleibt mir wegen vieler Termine tagsüber und Abendveranstaltungen fast täglich nur der späte Abend, um den Schrift- und Mailverkehr abzuarbeiten.

Zu Ihrer Frage: Wie Ihnen bekannt ist, bin ich erst neu in den Gemeinderat gewählt worden und kenne die bisherige Geschichte Ihres Ansinnens, im Ortskern von Burkhardtsdorf die Geschwindigkeit auf Tempo 30 zu limitieren, nicht. Fakt ist aber, dass ein berechtigtes Anliegen nicht an der "Willkür des Bürgermeisters" scheitern kann, sondern dass einer Entscheidung für oder gegen eine Initiative immer eine Abwägung der Argumente vorausgeht.

Da es mir in der Kürze der Zeit nicht möglich war, umfassend bei der Verkehrsbehörde zu recherchieren und der Bürgermeister derzeit im Krankenhaus liegt, betrachten Sie diese Antwort bitte als Zwischeninformation.

Aus meiner langjährigen Abgeordnetentätigkeit kann ich aber feststellen, dass sowohl die Verkehrspolizei als auch die Verkehrsbehörde des LRA bisher dort, wo es angebracht ist, immer sehr sicherheitsorientiert entschieden haben.

Wenn Tempo 50 erlaubt ist, heißt das ja noch lange nicht, dass jeder 50 fahren muss. Die StVO spricht stets von Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme und einer der jeweiligen Verkehrssituation angepassten Fahrweise.
Außerdem werden Schulklassen beim Weg von der Schule zur Mehrzweckhalle stets von Lehrern begleitet.

Dennoch werde ich mich der Sache nochmals annehmen.
Mit freundlichen Grüßen

Uta Windisch