Frage an Uta Strewe von Brunhilde H. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Dr. Strewe,
wissen Sie, welche Abzugsbestandteile bei der Auszahlung einer sogenannten betrieblichen Altersversorgung in Form der Unterstützungskasse ( Einzahlung der Beiträge auf Basis Gehaltsumwandlung, ohne Arbeitgeberbeiträge ) fällig werden?
Würde Sie sich für die Korrektur der falschen Regelung im SGB bezüglich der Beitragsbemessungsgrenzen einsetzen, damit die nachträgliche Verbeitragung in der Kranken- und Pflegeversicherung bei Arbeitsverdiensten über der Beitragsbemessungsgrenze künftig unterbleibt? Die Arbeitnehmer haben bereits im aktiven Arbeitsleben den Höchstbeitrag in Kranken- und Pflegeversicherung eingezahlt. Durch diese Verfahrensweise erhalten die Arbeitnehmer weniger Altersrente als das vertraglich geschuldete Arbeitsentgelt ausmacht hätte.
Dieses Desaster ist von Frau Ulla Schmidt zu verantworten und in der Gesetzesregelung im SGB auch nicht für Altverträge ausgeschlossen worden. Damit griff diese Regelung auch rückwirkend. Die ersten Rentenauszahlungen sind jetzt gekommen und die Gerichtsurteile zu Lasten der Beschäftigten ausgegangen, da der Arbeitgeber zwar nach dem Betriebsrentengesetz zur Wertgleichen Anlage verpflichtet ist, aber auch zum Vertragsabschluss diese komische Regelung nicht voraussehen konnte.
Ich hoffe, dass ich das Problem verständlich geschildert habe und verbleibe mit freundlichen Grüßen-
Sehr geehrte Frau Hinz,
zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage. Mir ist es immer wichtig, dass sich Menschen mit ihren Sorgen und Problemen direkt an mich wenden, denn nur so kann ich mich auch bemühen für sie eine genaue Antwort zu formulieren.
Ihre Frage ist tatsächlich eine sehr spezielle und ich gebe ganz offen zu, dass mir in diesem Bereich die Detailkenntnisse fehlen. Da ich auch bisher keine Abgeordnete bin, kann ich leider auch nicht auf die Entwicklung dieser Regelungen zurückgreifen, um Ihnen sagen zu können, an welcher Stelle sich der Fehler eingeschlichen hat.
Ich weiß, dass nach § 229 SGB V die Einnahmen aus den beschriebenen Versorgungsleistungen der Besteuerung und Krankenversicherung unterliegen, wenn diese eine Bemessungsgrenze überschreiten. Ich weiß allerdings auch, dass während des Berufslebens, also der Zeit der Einzahlung, die Entgeltumwandlung zur Zahlung in die Unterstützungskassen vom Brutto erfolgt, dass also der Abzug des Einzahlungsbetrages vor der Versteuerung des Gehalts und sich daraus mitunter Vorteile bei der Besteuerung ergeben.
Ihrer Schilderung nach kann es aber jedoch vorkommen, dass man trotz der Einzahlung im Berufsleben Höchstbeiträge für Krankenkasse und Steuer bezahlt und bei der Auszahlung wiederum besteuert wird und KV zahlt, so habe ich Sie hoffentlich richtig verstanden? Wenn dem so ist, und da müsste man mal im Detail draufschauen, unter welchen Voraussetzungen sowas passiert, dann muss das tatsächlich dringend geändert werden, denn eine Doppelbelastung solcher Beiträge halte ich wie Sie auch für ungesetzlich.
Um Eins möchte ich Sie aber bitten: kreiden Sie diesen Fehler nicht allein Ulla Schmidt an. Zum einen ist sie inzwischen seit acht Jahren nicht mehr Ministerin, es hätte also in den letzten acht Jahren längst gegengesteuert werden können. Zum anderen erfindet und formuliert und beschließt ja nie jemand allein ein Gesetz. Da gibt es Referenten, die so ein Gesetz entwerfen, dann Juristen, die es prüfen, Ausschüsse, die Änderungen daran vornehmen und schließlich das Plenum, dass über das Gesetz beschließt. Es gab also hunderte Menschen, die am Gesetz beteiligt waren und den Fehler nicht erkannten.
Ich weiß, dass ich Ihnen jetzt keine wirklich befriedigende Antwort auf Ihre Frage geben kann. Ich kann Ihnen aber versprechen, falls ich gewählt werde, dass ich dieses Thema mit in meine Themen aufnehme und dann mit Hilfe der anderen Abgeordneten schaue, was genau wir tun können und tun müssen, um dieses Problem zu lösen.
Da es durchaus möglich ist, dass ich nicht gewählt werde, empfehle ich Ihnen, sich mit dem Problem direkt an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu wenden http://www.bundestag.de/petition . Hier haben Sie die Möglichkeit das ganz konkrete Problem zu schildern. Der Ausschuss ist sehr transparent in seiner Arbeit und widmet sich genau den Problemen, die durch die praktische Anwendung von Gesetzen und Verordnungen auftreten. So kann Ihnen also das Parlament auch dann helfen, wenn ich nicht als Abgeordneter tätig werden kann.
Ich weiß, dass es an manchen Stellen in unserem Land klemmt und dass wir viele Baustellen haben, die wir nach der Bundestagswahl angehen müssen. Daher möchte ich um Ihre Stimme bitten, damit ich gemeinsam mit Ihnen und für Sie als Abgeordnete mich um genau solche Probleme kümmern kann.
In der Hoffnung, dass ich Ihnen zumindest mein Verständnis für Ihr Anliegen und mein Bemühen im Falle einer Abgeordnetentätigkeit zusichern konnte, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Uta Strewe