Wie unterstützen Sie den Ausbau von Fahrradwegen?
Zunächst herzlichen Dank für Ihr Interesse und Ihre Anfrage, die ich Ihnen gern beantworte.
Einführend möchte ich erwähnen, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), im Schwerpunkt der Abteilung Straßenverkehr, durch die rechtlichen Regelungen, eine sichere Teilnahme aller Verkehrsteilnehmer zum Ziel und zur Aufgabe hat. Selbst ist das BMVI allerdings nur für die Radwegbebauung an Bundesstraßen verantwortlich. Im Detail bedeutet dies, dass der Bau und Erhalt von Radwegen an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes nicht nur gefördert wird, sondern zu 100% vom Bund finanziert wird. Aus dem Bundestag heraus wird somit nur über die Höhe der Fördergelder bzw. Finanzhilfen an die Länder bzw. Gemeinden beschieden und nicht etwa über konkrete Radwege in den Städten.
Inkl. dem neuen „Klimaschutzprogramm 2030“, stellt das BMVI in den Jahren 2020 – 2023 rd. 1,46 Milliarden Euro nur für die Förderung des Radverkehrs und den Ausbau der Radinfrastruktur bereit. Davon entfallen 399 Millionen Euro auf den Radwegbau an Bundesstraßen. Die verbleibenden 1,06 Milliarden Euro verteilen sich im wesentlichen auf die Finanzhilfen an die Länder für das Sofortprogramm „Stadt und Land“ mit 657 Millionen Euro, wobei Maßnahmen mit bis zu 75% unterstützt werden und besonders strukturschwache Gemeinden mit bis zu 90% der förderfähigen Kosten unterstützt werden. 127 Millionen Euro stehen der Förderung von Modellvorhaben zur Verfügung, die zur Verbesserung der Verhältnisse des Radverkehres beitragen oder die nachhaltige Mobilität des Radverkehrs durch Mobilitätskonzepte zum Ziel haben. Für die Finanzhilfen der Radschnellwege, stellt das BMVI in dem genannten Zeitraum 170 Millionen Euro bereit. Bedingt der besonderen Anforderungen an Radschnellwege, sind diese besonders für urbane Räume und Metropolregionen interessant. Durchschnittlich beteiligt sich der Bund an 75% der Kosten der Planung sowie des Baus.
Folglich sind nun erst mal die Länder und Gemeinden gefordert, das bereitgestellte Geld abzurufen und zu verbauen. Ein zusätzliches Handeln aus dem Bundestag – für den ich kandidiere – kann ich, bedingt durch die oben benannten Umstände zur Zeit nicht erkennen.
Nach meiner Überzeugung wird dem Radverkehr, im Zusammenhang mit der politisch motivierten Mobilitätswende, allerdings eine zu große Bedeutung beigemessen. Das Fahrrad wird überwiegend in den hellen Jahreszeiten genutzt, wenn es nicht zu heiß oder zu nass ist. Die Idee, dass Lieferwagen durch Lastenfahrräder im Laufe der Zeit ersetzt werden, ist nach meiner Meinung, lediglich ein durch Ideologie getragener Wunsch, der weit von realen Lebenswirklichkeiten entfernt ist. Vielleicht fehlt mir auch schlicht die Phantasie, um zukünftig Handwerksbetriebe, Filialbelieferungen oder der Wocheneinkauf von Familien mit Kindern mit Lastenfahrrädern zu sehen. Auch trägt die bei vielen angedachte Umgestaltung von Städten in Fahrradstädte, einer immer älter werdenden Gesellschaft keine Rechnung. Ältere und körperlich beeinträchtigte Menschen werden auch weiterhin auf eine Mobilität angewiesen sein, die mit möglichst wenig eigenem körperlichen Aufwand verbunden ist.
Aufgabe der kommenden Legislaturperiode wird aber zweifelsfrei die Evaluierung der geplanten Baumaßnahmen sein, um dann zukünftig evtl. weitere Ausgaben an ihrem tatsächlich erreichten und nicht nur erhofften Nutzen zu messen.
Herzliche Grüße